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POL-LDK: Polizeikontrollen im Lahn-Dill-Kreis: Corona-Verstöße, Schnellfahrer, Tuner, Gurtmuffel, Handybenutzer und ein zu hoher Lkw

Dillenburg (ots)

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Aßlar und Solms: Polizei nimmt Raser ins Visier / 80 Sachen vor Aßlarer Schule -

Wetzlarer Polizisten bauten ihre Messtechnik am Donnerstag (25.02.2021) in Solms-Oberndorf und vor der Alexander-von-Humboldt-Schule in Aßlar auf. Im Bereich der Schule besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Insgesamt stoppten die Ordnungshüter dort 25 Schnellfahrer. 10 Fahrzeugführer erreichten bis zu 50 km/h und müssen mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen. Zwischen 80 und 100 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg kommen auf 14 weitere Fahrer zu, sie wurden mit Geschwindigkeiten von 51 bis 60 km/h geblitzt. Den traurigen Geschwindigkeitsrekord erreichte ein Pkw-Fahrer mit 80 km/h! Hierfür werden 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie ein vierwöchiges Fahrverbot fällig. Neben den Schnellfahrern erwischten die Polizistinnen und Polizisten einen Fahrzeugführer, der die Finger nicht vom Mobiltelefon lassen konnte und drei Gurtmuffel. Im Solmser Ortsteil Oberndorf ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h eingerichtet. Dreizehn Fahrer beschleunigten auf bis zu 70 km/h, so dass 35 Euro Verwarnungsgeld fällig werden. Lediglich ein Fahrer überschritt diesen Wert und muss mit einem Bußgeld zwischen 80 und 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Auch hier ahndeten die Ordnungshüter mehrere Handy-Verstöße und Gurtmuffel.

Wetzlar: Gemeinsame Kontrollen Polizei und Stadt Wetzlar -

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wetzlarer Polizei, der Bereitschaftspolizei Lich und der Ordnungspolizei Wetzlar führten am Montag dieser Woche (22.02.2021) Kontrollen im Stadtgebiet Wetzlar durch. Im Rahmen der Aktion "Sicheres Wetzlar" nahmen die Sicherheitskräfte im Zeitraum von 14.00 bis 22.00 Uhr neuralgische Punkte in der Domstadt ins Visier. Hierbei achteten sie insbesondere auf die Einhaltung der derzeit geltenden Corona- und Betriebsbeschränkungen. Auf einen Hinweis hin trafen die Ordnungshüter in einem Parkhaus im Karl-Kellner-Ring auf drei Männer, die dort Alkohol konsumierten. Sie erhielten Platzverweise und werden wegen fehlender Mund-Nase-Bedeckung angezeigt. Am frühen Nachmittag schritten die Einsatzkräfte am Bahnhof ein. Ein stark angetrunkener Mann griff dort zwei Personen tätlich an und beschädigte zwei geparkte Fahrzeuge. Er wurde im Wetzlarer Polizeigewahrsam ausgenüchtert und wird sich wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung verantworten müssen. Am späten Abend beschäftigten jeweils größere Gruppen von jungen Leuten am Rewe-Parkplatz in Niedergirmes und dem auf Parkplatz Bachweide die Ordnungshüter. Auch in diesen Fällen hielten sich die Angetroffenen nicht an die geltenden Corona-Regeln. Es folgten Platzverweise sowie entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeigen.

Herborn-Burg: Regeltreue mangelhaft / Technik an BMWs verändert -

Am Mittwoch dieser Woche (24.02.2021) schauten die Verkehrsexperten des Regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill den Autofahrern am Burger Kreisverkehr einmal genauer auf die Hände und die Schultern. Im Zeitraum von 08.00 bis 10.30 Uhr stoppten sie 25 Gurtmuffel und wiesen vier Fahrzeuglenker in die Schranken, die ihr Mobiltelefon während der Fahrt benutzten. Das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes kostet 30 Euro, für den Handyverstoß müssen die Betroffenen ein Bußgeld von 100 Euro bezahlen, zudem wächst ihr Konto in Flensburg um ein Punkt an. Zwei BMW-Fahrer erregten die Aufmerksamkeit der Verkehrsexperten. Sie nahmen die Fahrzeuge in Augenschein und stellte Veränderungen fest, die so nicht erlaubt waren. Der in Dillenburg lebende Besitzer eines Fünfers hatte sich ein Gewindefahrwerk eingebaut und für die Optik nachträglich heruntergeschraubt. An dem Dreier eines Mittenaarers war ein nicht erlaubtes Gewindefahrwerk eingebau. Außerdem entsprachen die montierten Felgen und Reifen nicht der Betriebserlaubnis. Ein Blick in die Motorhaube brachte einen weiteren Verstoß zutage: Dort fand sich ein offener Luftfilter, der in Deutschland grundsätzlich nicht zulassungsfähig ist. Beide BMW-Fans müssen die Veränderungen rückgängig machen und sich dies über Sachverständigengutachten bestätigen lassen. Erst dann dürfen die Fahrzeuge wieder im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden. Den Dillenburger erwartet ein Bußgeld von 50 Euro, den Mittenaarer ein Bußgeld in Höhe von 135 Euro und ein Punkt.

Bischoffen - B 255: Lkw zu hoch -

Die deutlich nach oben ausgebeulte Abdeckplane seines Sattelaufliegers wurde einem Lkw-Fahrer auf der B255 bei Bischoffen zum Verhängnis. Dieses Vorgehen ist unter Speditionen verbreitet, um mehr Ladung unterzubringen und um weitere Transporte einzusparen. Die erlaubte Höhe wurde bei dem Auflieger um 40 cm überschritten. Bei dem niederländischen Brummifahrer, der Sägespäne geladen hatte, spielte weniger das Gesamtgewicht des Lkw eine Rolle, sondern viel mehr das Volumen. Bei rechtmäßiger Beladung unter Einhaltung der Maximalhöhe von vier Meter fasst der Auflieger zwischen 8 und 10 Tonnen Sägespäne. Nach einer Wägung auf einer geeichten Wage, brachte es die Ladung auf knapp 13 Tonnen. Bei dieser Art von Verstößen, bei denen die Einsparung von Transportkosten mutmaßlich im Vordergrund steht, wenden die Verkehrsdienste regelmäßig das "Verfahren zur Einziehung des Wertes von Taterträgen" an. Heißt: die niederländische Spedition hat für den Transport der 13 Tonnen Sägespäne einen zweiten Laster eingespart. Die Bußgeldbehörde errechnet die Höhe der so eingesparten Kosten anhand der Strecke zwischen Cölbe und dem in den Niederlanden liegenden Ziel und stellt diese dem Spediteur als Strafe in Rechnung. In diesem Fall: 1.400 Euro.

Guido Rehr, Pressesprecher

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