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POL-LDK: Von illegalen Straßenrennen, dem Fahren unter Drogeneinfluss und einer fehlenden Fahrerlaubnis...

Dillenburg (ots)

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Wetzlar: Eine Latte an Strafverfahren kommen auf einen 20 Jahre alten Mercedesfahrer zu, der am Sonntagabend (13.02.2022) im Stadtgebiet Wetzlar und Aßlar auf Straßenrennen aus war. Er und sein Kontrahent waren mit Geschwindigkeiten deutlich über 100 km/h in den Stadtgebieten Wetzlar und Aßlar unterwegs.

Gegen 22.30 Uhr fielen einer Wetzlarer Streife zwei Pkw am Beginn der Bergstraße auf, die mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der zweispurigen Strecke in Richtung Frankfurter Straße ein Rennen austrugen. Die Streife nahm die Verfolgung auf und beobachtete weitere Beschleunigungen der beiden Fahrzeuge auf der Frankfurter Straße. Am Abzweig zur Autobahn bog einer der Fahrzeug ab, die Kollegen blieben an der in Richtung Krankenhaus weiterfahrenden C-Klasse mit LDK-Zulassung dran. Die Fahrt führte über eine Schleife am Krankhaus vorbei wieder zurück auf die Frankfurter Straße und von dort weiter über die die Bergstraße zurück in die Innenstadt. An einer Ampel suchte der Fahrer der C-Klasse den Kontakt mit einem dort wartenden Autofahrer, der sich aber nicht auf ein Rennen einließ. Auf dem Karl-Kellner-Ring beschleunigte der Benz auf ca. 100 bis 120 km/h, bog am Buderusplatz Richtung Altenberger Straße ab und landete letztlich am Kreisverkehr in Dalheim. Immer wieder beschleunigte der Fahrer deutlich über die erlaubten 50 km/h und bremste wieder ab. Von Dalheim bog der Fahrer links auf die B277 Richtung Aßlar ab. Dort beschleunigte er maximal und überholte eine C-Klasse mit Gießener Zulassung. Der Fahrer dieses Fahrzeug nahm die Herausforderung an und beschleunigte seinen Benz ebenfalls maximal. Auf dieser Strecke folgt auf die 100 km/h, in Höhe einer Ampel eine Beschränkung auf 70 km/h und im weiteren Verlauf ein Tempolimit von 80 km/h. Der Streifenwagen erreichte ein Tempo von 160 km/h, wobei die beiden Fahrzeuge den Abstand zur Polizei durch deutlich höhere Geschwindigkeiten vergrößerten. Am Kreisverkehr in Aßlar bogen der Gießener Benz, gefolgt von dem im LDK zugelassenen Benz, in die Berliner Straße ab. Jetzt beschleunigten beide Fahrer auf geschätzte 130 bis 150 km/h, wobei der nachfahrende versuchte zu überholen und der führende dies verhindern wollte. Beide fuhren in die Mühlgrabenstraße und blieben an der Einmündung zur Herborner Straße nebeneinander stehen. Letztlich bogen der in Gießen zugelassenen Benz in Richtung Herborn und die im Lahn-Dill-Kreis zugelassene C-Klasse in Richtung Wetzlar ab. Kurz darauf stoppten die Polizisten den Fahrer.

Der 20-jährige Wetzlarer am Steuer des Benz ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Zudem stand er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Drogenschnelltest wies ihm die Einnahme von THC, Amphetamin und Kokain nach. Der Beifahrer ist der 24-jährige Fahrzeughalter aus Wetzlar, der den 20-Jährigen ans Steuer ließ, obwohl im bekannt war, dass dieser keine Fahrerlaubnis hat. Zudem stellten die Polizisten eine geringe Menge an Betäubungsmitteln im Fahrzeug sicher. Eine Zweite Streife stoppte den in Gießen zugelassenen Benz. Am Steuer saß ein 20-Jähriger aus Wetzlar sowie zwei 18 und 21 Jahre alten Mitfahrer, die ebenfalls in Wetzlar leben.

Ein Bereitschaftsstaatsanwalt ordnete die Sicherstellung des Führerscheins des einen Rasers sowie eine Blutentnahme bei dem unter Drogeneinfluss stehenden Wetzlarers an.

Auf die beiden Raser kommen nun Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens zu. Zudem ermitteln Staatsanwaltschaft und Polizei gegen den 20-Jährigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Den Fahrzeughalter und Beifahrer des im LDK zugelassenen Mercedes erwartet ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.

Guido Rehr, Pressesprecher

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