Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Lahn - Dill
POL-LDK: Herborn: Korrektur der um 13:16 Uhr herausgegebenen Meldung. Herborn - gute Nase führt zu mehreren Anzeigen
Dillenburg (ots)
Herborn:
Bei der um 13:16 Uhr herausgegebenen Meldung hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen. Das richtige Datum muss 23.02.2023 heißen. Hier nochmal die korrigierte Fassung:
Nach einer Kontrolle gestern Abend (23.02.2023) folgten eine Wohnungsdurchsuchung und mehrere Anzeigen.
Gegen 20:00 Uhr kontrollierten Herborner Polizisten die Insassen eines silbernen Polos in der Augustastraße. Während der Kontrolle bemerkten die Ermittler Marihuanageruch aus dem VW steigen. Sie durchsuchten den Kleinwagen und wurden unter dem Fahrersitz fündig. Rund 100 Gramm Marihuana und eine Kleinstmenge Kokain hatten die beiden Insassen, verpackt in zwei Beutel, unter dem Fahrersitz versteckt.
Die zwei Männer, ein 32-jähriger Bulgare, ohne festen Wohnsitz in Deutschland und ein 27-Jähriger aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein, wurden vorläufig festgenommen und zur Herborner Wache verbracht.
Der 32-jährige Polo-Fahrer, der offensichtlich unter Drogeneinfluss stand, musste sich einer Blutentnahme unterziehen, die ein hinzugezogener Arzt durchführte. Zudem ist er offenbar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.
Die aufgefundenen Drogen, die nach derzeitigem Ermittlungsstand dem Beifahrer zuzuordnen sind, stellten die Beamten sicher. Zudem führten die Männer insgesamt vier Handys mit sich, die im Zusammenhang mit Drogengeschäften stehen könnten. Diese wurden ebenfalls sichergestellt.
Der Sachverhalt wurde einer Bereitschaftsstaatsanwältin vorgetragen, die eine Wohnungsdurchsuchung bei dem Beifahrer anordnete. Beamte der Siegener Polizei durchsuchten noch in der Nacht die Wohnung des 27-Jährigen, fanden jedoch keine weiteren Betäubungsmittel. Nach den polizeilichen Maßnahmen durfte er die Polizeistation verlassen. Auf ihn kommt nun eine Anzeige wegen Drogenbesitz zu.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurde festgestellt, dass gegen den Polo-Fahrer ein Haftbefehl bestand. Er muss eine 90-tägige Haftstrafe verbüßen und wurde im Anschluss in eine hessische Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Auf ihn kommen außerdem Verfahren wegen der Drogenfahrt, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Drogenbesitz zu.
Kerstin Müller, Pressesprecherin
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