POL-HI: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Hildesheim (ots)
Ahrbergen (BD). Einer Polizeistreife fiel am 06.09.2007 um 16.00 Uhr auf der Bundesstraße 6 ein Motorroller auf, der eine auffällig hohe Geschwindigkeit von ca. 50 km/h fuhr. Im Industriegebiet Ahrbergen konnte der 38jährige Harsumer mit seinem Motorroller angehalten werden. Bei der Kontrolle händigte der Harsumer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung aus. Eine Fahrerlaubnis besaß er nicht. Auf Vorhalt erklärte der Rollerfahrer, das Zweirad als Mofa bei einer Firma gekauft und keine Bauartveränderungen vorgenommen zu haben. Er räumte gegenüber der Polizei aber ein, dass der Mototrroller deutlich schneller als 25 km/h fahre. Bei der genauen Überprüfung des Zweirades stellten die Beamten jedoch Indizien für ein Frisieren der Motorleistung fest. Damit ist zum Führen dieses Motorrollers ein Führerschein erforderlich. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
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