POL-HI: Volltrunkene 64 Jährige Pkw- Fahrerin auf der BAB 7 Richtung Innsbruck unterwegs
Hildesheim (ots)
Am Dienstag, den 25.09.2007 meldete sich, gegen 20:20 Uhr ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer telefonisch bei der Polizei und teilte mit, dass ein vorausfahrender Pkw soeben vor dem Auffahren auf die BAB 7 Richtung Kassel, Höhe Hannover eine Verkehrsinsel überfahren habe. Dabei ist zwar augenscheinlich kein weiterer Schaden entstanden, aber der Pkw würde nun in starken "Schlangenlinien" sämtliche 3 Fahrstreifen benutzend weiter die Autobahn befahren.
Der meldende Verkehrsteilnehmer selbst setzte sich mit seinem Pkw unmittelbar hinter den "Schlangenfahrer" und versuchte nun mittels eingeschalteter Warnblinkanlage den nachfolgenden Verkehr vorzuwarnen.
Der selbstlosen Mithilfe dieses Verkehrsteilnehmers ist es wahrscheinlich auch zu verdanken, das bis zum Erreichen der Anschlussstelle Hildesheim Drispenstedt keinem weiteren Verkehrsteilnehmer etwas zugestoßen ist.
Auf Anhaltezeichen der Polizei erfolgte seitens des Fahrzeugführers keine Reaktion. Erst nachdem der "Schlangenfahrer" von zwei Funkstreifenwagen in die Zange genommen und über Lautsprecher angesprochen wurde, stoppte der Pkw, und das auf dem mittleren von drei Fahrstreifen. Nur nach lautstarken Zurufen der Polizeibeamten aufgrund der hohen Gefahrensituation konnte die augenscheinliche "Seniorin" dazu bewogen werden, ihr Fahrzeug auf den Seitenstreifen zu fahren. Auch das gelang der Seniorin eher schlecht als recht, der Pkw wurde teilweise auf der Fahrbahn befindlich abgestellt.
Beim Herantreten und Öffnen der Fahrzeugtüren bemerkten die Beamten sofort einen starken Atemalkoholgeruch, aus dem Fahrzeuginnenraum entweichend. Die Polizeibeamten, die bislang noch einen körperlichen Mangel aufgrund des Alters der Fahrerin für möglich gehalten hatten, waren umso mehr schockiert, als sich die Seniorin beim Aussteigen nur durch Festklammern am Pkw auf den Beinen halten konnte.
Auch ein Atemalkoholtest brachte keine Klarheit, da er aufgrund des starken Alkoholeinflußes der Seniorin nicht zu einem meßbaren Erfolg führte. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet, der Führerschein der Frau wurde sichergestellt und das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen wurde ihr bis auf weiteres untersagt.
Durch die Polizei konnte in Erfahrung gebracht werden, das die 64 Jährige Frau aus Hannover beabsichtigte, noch bis Innsbruck (Österreich)zu fahren.
- i.A. Künkel, PK` in -
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