POL-HI: Nach Unfall zwischen zwei Radfahrern wird Trunkenheitsfahrt mit Pkw bemerkt.
Hildesheim (ots)
(clk.) Diekholzen-Egenstedt / Hildesheim. Zu einem ungewöhnlichen Unfall ist es gestern Abend, Dienstag, 30.10.2007, um 23.20 Uhr vor den Toren Hildesheims gekommen. Zu dieser Zeit fuhr ein 16-jähriger Hildesheimer Jugendlicher mit seinem Mountainbike von Marienburg aus kommend den Radweg parallel zur Bundesstraße 243 in Richtung Hildesheim. Zur selben Zeit fuhr ein 35-jähriger Bad Salzdetfurther auf seinem Rennrad von Hildesheim aus in Richtung Marienburg. Beide hatten eines gemeinsam, nämlich keine Beleuchtung an ihren Rädern. So mußte es kommen, dass man im Finstern auf dem unbeleuchteten Radweg außerhalb jeder Bebauung zusammenstieß. Vermutlich etwa in Höhe des neuen Hagebau-Marktes. Genau vermochte später niemand mehr die Unfallstelle anzugeben. Nachdem der 16-jährige für sich über Handy einen Krankenwagen bestellt hatte, wurde dieser wenig später in ein Hildesheimer Krankenhaus verbracht, wo man einen Nasenbeinbruch diagnostizierte. Hart gesottener zeigte sich der 35-jährige. Der war nämlich nach dem Unfall wieder auf sein Rennrad gestiegen und hatte die Fahrt in Richtung Marienburg / Bad Salzdetfurth fortgesetzt. Die Hildesheimer Polizei mit zwei Funkstreifenwagenbesatzungen im Einsatz, erkannte den Radler dann auch in Höhe Egenstedt , wie sie ihn stoppte.
Zudem mußten die Beamten gleich noch einen weiteren Verkehrsunfall aufnehmen. Offensichtlich nur wenige Zeit vorher war ein 37-jähriger Mann aus Bad Salzdetfurth mit seinem Pkw VW von der Straße abgekommen und im Graben gelandet. Den Polizisten erzählte er, ein Reh sei über die B 243 gelaufen, weshalb er das Lenkrad verrissen und in den Graben gefahren sei. Das alles nutze ihm aber wenig. Die erfahrenen Polizisten stellten bei ihrem Gegenüber erheblichen Alkolholgeruch fest. Der durchgeführte Alko-Test vor Ort erbrachte einen Wert um 1,8 Promille. Am Fahrzeug entstand Blechschaden, der mit ca. 1000 Euro beziffert ist. Der Mann mußte seinen Führerschein abgeben. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr erstellt.
Was die beiden Fahrradfahrer angeht, ist gegen sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen mangelnder Beleuchtung an ihren Rädern eingeleitet worden, was ein Ordnungsgeld von 25 Euro nach sich ziehen kann. Zusätzlich sind Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Die Polizei weist die Fahrradfahrer wegen der jetzt schon früh einsetzenden Dunkelheit besonders darauf hin, die Beleuchtung zu überprüfen und diese in Ordnung zu halten.
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