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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Polizei Hildesheim möchte friedliche Jubelfeiern

Hildesheim (ots)

( clk. ) HILDESHEIM.  Die
Fußballeuropameisterschaft 2008 steht vor der Tür. In vielen 
Gaststätten, Vereinsheimen und anderen Treffpunkten  werden die 
Spiele per Fernseher oder Beamer übertragen. Hildesheim bereitet sich
auf dem Großparkplatz Pieperstraße mit dem Aufbau einer Fan-Arena mit
Lounge und Großbildleinwand auf die kommenden Ereignisse vor. Die 
Veranstaltergruppe rechnet bei Spielen mit Deutscher Beteiligung mit 
gut 3000 Zuschauern.
Hier gelten auch besondere bundesweit einheitliche 
Sicherheitsvorschriften für derartige Public-Viewing Veranstaltungen.
Z.B. die Umzäunung  des Bereiches und Sicherheitskräfte in 
ausreichender Zahl. Besucher werden vor Einlaß kontrolliert, 
mitgeführte Taschen und Rucksäcke durchgesehen. Glas- und 
Pet-Flaschen dürfen nicht mit auf das Gelände genommen werden. Ebenso
sind Waffen und gefährliche Gegenstände aller Art verboten.
Die Hildesheimer Polizei hat aber nicht nur den Parkplatz 
Pieperstraße im Blickpunkt.  Die sonst üblichen Feiern im Bereich des
Hindenburgplatzes werden nach Lage der Dinge ebenso stattfinden. 
Außerdem rechnet man mit Abwanderungen vom Parkplatz zum 
Hindenburgplatz, da die Übertragung auf dem Parkplatz unmittelbar 
nach Spielschluß enden soll.
" Jubelfeiern können natürlich stattfinden " , sagt 
Polizeidirektor Wolfgang Horn, der mit seinem Einsatzstab für die 
Sicherheit verantwortlich ist.
" Wir werden es wieder dulden, wenn die Menschen die etwa 75 Meter 
auf dem Straßenteilstück zwischen Braunschweiger Straße / 
Friesenstraße und Hindenburgplatz friedlich feiern "  so Horn. Das 
war bei der vergangenen WM 2006 nicht immer der Fall, so dass er ein 
konsequentes Einschreiten der Polizei bei Begehen von Straftaten und 
Störungen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung wie z.B. Abbrennen 
von Feuerwerkskörpern, Werfen von Flaschen oder Beschädigen von 
Gegenständen ankündigt.
" Autokorsos können solange stattfinden, wie die 
Verkehrssicherheit gegeben ist oder keine Gefahren für Personen 
bestehen".
Insbesondere zählen hierzu gefährliche Fahrweisen, das Sitzen auf 
Fahrzeugdächern oder Motorhauben und das Hinauslehnen des Körpers aus
Seitenfenstern oder Schiebedach während der Fahrt. Auch das Schwenken
größerer Fahnen aus dem Fahrzeug heraus wird die Polizei mit gutem 
Grund unterbinden, da der Stoff vor die Scheibe wehen kann und die 
Fahrt zum Blindflug wird.
Insbesondere weist der Einsatzleiter darauf hin, dass das Fahren 
unter Alkohol- und Drogeneinfluß schwerwiegende Verkehrsstraftaten 
darstellt und teils erhebliche Konsequenzen nach sich zieht.  
Gleiches gilt auch für denjenigen,  der  unter Alkohol- oder 
Drogeneinwirkung das Fahrrad benutzt, wenngleich hier andere 
Grenzwerte gelten.
Und noch einen wichtigen Hinweis gibt der Polizeidirektor. Wer 
negativ auffällt muß damit rechnen, ein Betretungsverbot des 
Innenstadtbereiches für nachfolgende Fußballspiele zu erhalten.
Feiern  ja, Randale nein.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Claus Kubik, Kriminalhauptkommissar
Telefon: 05121/939104
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

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