POL-HI: 17 - jähriger Hildesheimer handelt mit Ecstasy - und Marihuana
Hildesheim (ots)
(clk.)Rauschgiftfahnder der Hildesheimer Polizei finden im Zimmer des Jugendlichen umfangreiches Beweismaterial. Aus einem gedachten Spaß wurde bitterer ernst. Der Jugendliche, gegen den sich die Ermittlungen richten, hat die Ermittlungen selbst in Gang gebracht. Aus Frust über die Trennung seiner Ex-Freundin übersandte er Mädchen mit neuer und somit für sie nicht zuzuordnender Handynummer eine Nachricht, die ein größeres Betäubungsmittelgeschäft mit Übergabemodalitäten enthielt. Zeit und Ort wurden angegeben. Alles aus reinem Blödsinn, wie sich später herausstellte. Die junge Dame allerdings sah die Nachricht des " Unbekannten " als meldewürdig an. Sie vermutete, dass sich ein Rauschgiftdealer möglicherweise vertippt habe und die Nachricht bei ihr fälschlicherweise angekommen war, weshalb sie die Polizei informierte. Nun begannen die Ermittlungen der zuständigen Beamten. Nur wenig Zeit blieb bis zur anberaumten Drogenübergabe. Das Gebiet wurde in der Nacht großräumig mit Zivilbeamten überwacht. Die angekündigte Übergabe fand jedoch nicht statt. Ein Dealer ließ sich nicht sehen. Zwischenzeitlich war der Anschlussinhaber bzw. Nutzer des Handys festgestellt worden. Es handelte sich um einen 17-jährigen Jugendlichen Schüler aus völlig geordneten Verhältnissen ohne polizeiliche Erkenntnisse. Eigentlich kein Typ für die Rauschgiftszene. Da jedoch die Angaben in der SMS derart szenetypisch verfasst worden waren, gaben sich die Fahnder mit dem bis dahin bekannten Ermittlungsstand nicht zufrieden. Der Verdacht eines Drogenhandels ließ sich nicht wegdiskutieren. Das sah auch die zwischenzeitlich eingeschaltete Hildesheimer Staatsanwaltschaft, die beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluß beantragte, der auch erlassen wurde. Die Familie fiel aus allen Wolken; niemand habe überhaupt etwas vermutet oder bemerkt; alles müsse eine Verwechslung sein. Doch weit gefehlt. Im Zimmer des Jugendlichen fielen den Beamten diverse Ecstasytabletten, Feinwaage, Dealgeld und Verpackungstüten verschiedenster Größen in die Hände. Der Jugendliche hatte seine " Geschäfte " fein säuberlich notiert und in Einnahmen-/und Ausgabenberechnungen festgehalten. Es sollte schließlich unter dem Strich Gewinn übrig bleiben. Wie die Ermittlungen ergaben, hat er nicht nur mit Ecstasy, sondern auch mit Marihuana gewinnbringenden Handel betrieben. Nun befinden sich die Akten bei der Staatsanwaltschaft. Es erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
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