POL-HI: Versuchter Raub mit Schußwaffe in Bockenem geklät 19- Jähriger gesteht weitere Straftaten mit jugendlichen Mittätern
Hildesheim (ots)
Bockenem (uh):
Bereits am 24.02.09, gegen 20.45 Uhr, kam es in der Königstraße in Bockenem zu einer versuchten schweren räuberischen Erpressung. Ein 49- jähriger Bockenemer war auf dem Weg nach Hause, als er unerwartet von hinten aufgefordert wurde, sein Geld herauszugeben. Er habe das Durchladegeräusch einer Schußwaffe war genommen, sich umgedreht und gesehen, wie eine von zwei vermummten Personen mit einer Pistole auf ihn gezielt habe. Dennoch sei er einfach weiter gegangen. Daraufhin habe einer der Täter gerufen : "He Kollege, ich schieße dir auch in den Rücken." Als er seinen Weg unbeirrt fortsetzte, zerschellte kurz darauf eine volle Bierflasche knapp neben ihm. Kurz darauf hatte der 49- Jährige seine Wohnung erreicht. Er musste sich allerdings erst beruhigen und informierte dann die Polizei. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief allerdings ergebnislos.
Zum Verhängnis wurde dem nun ermittelten 19- jährigen Haupttäter aus Bockenem eine andere Straftat, die sich am 21.02.09, gegen 20.30 Uhr, im Bereich des Buchholzmarktes in Bockenem ereignet hatte. Dort waren mehrere Jugendliche von zwei Tätern mit einer Schußwaffe und einem Messer bedroht worden. Die Ermittlungen richteten sich schnell gegen den 19- Jährigen und einen 14- jährigen Mittäter aus Bockenem.
Nach den ersten Zeugenvernehmungen und von der Hildesheimer Staatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungbeschlüssen erhärtete sich der Verdacht gegen den 19- Jährigen. Auch sein ebenfalls 14- jähriger Komplize bei dem schweren Raub, der ebenfalls aus Bockenem stammt, konnte ermittelt werden. Alle drei Beschuldigten gaben inzwischen in ihren Vernehmungen diese Straftaten zu. Bei der Schußwaffe handelte es sich um eine Schreckschußpistole.
Gegen den 19- Jährigen, einen 20- jährigen und einen 17- Jahrigen Mittäter wird außerdem wegen eines Einbruchs in ein Bockenemer Jugendhaus ermittelt.
Außerdem laufen die Ermittlungen noch wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, bzgl. gefundener Raubkopien gegen das Urheberrechtsgesetz, sowie anderer Strafnebengesetze.
Der 19- jährige Bockenemer gab in seiner Vernehmung an, dass er alles nur als Spiel angesehen habe.
Alle Täter wurden nach ihren Vernehmungen wegen fehlender Haftgründe entlassen.
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