POL-HI: 50-jährige Frau durch Hundebiß leicht verletzt
Hildesheim (ots)
(clk.) Gestern Abend, Sonntag, 17.05.2009, zwischen 20.00 Uhr und 20.30 Uhr ist eine 50-jährige Hildesheimerin, die als Spaziergängerin unterwegs war, durch einen Hundebiß leicht verletzt worden. Die Frau begab sich später in ein Hildesheimer Krankenhaus. Hier diagnostizierten die Ärzte eine blutende oberflächliche Verletzung am linken Oberschenkel mit Verdacht auf Hundebiß. Nach Aussagen der Frau war sie im Bereich der Grünanlagen rund um das Hildesheimer Freibad Johanniswiese zu Fuß unterwegs. Als sie an der Holzbrücke ankam, die das Innerste-Überlaufbecken vom Freibad zur Lucienvörder Allee überspannt, sei plötzlich ein mittelgroßer Hund neben ihr gewesen. Die Frau beschrieb das Tier als etwas über kniehoch groß, schlank mit dunkelbraunem kurzen Fell. Der Hund habe an der ihr herumgeschnuppert, weshalb sie wie versteinert stehen geblieben sei. Trotzdem habe das Tier plötzlich zugezwickt. Die 50-jährige beschrieb es als kurzen stechenden Schmerz. Dann sei der Hund weggelaufen. Eine zum Hund zugehörige Person habe sie in der Nähe nicht gesehen. Vom Vorfallsort aus sei die Frau dann über die Brücke auf die Lucienvörder Allee gegangen und von hier aus nach Hause. Unterwegs habe die Verletzung angefangen zu bluten, weshalb sich die Geschädigte entschloß, ein Krankenhaus aufzusuchen. Mittels eines entsprechenden Verbandes konnte der Frau geholfen werden, so dass sie nach ambulanter Behandlung wieder nach Hause gehen durfte. Medienkontakte werden von der Geschädigten abgelehnt. Zeugen des Vorfalles oder Personen, die Hinweise auf den Hund oder den Hundehalter geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei Hildesheim unter Telefon 05121-939115 in Verbindung zu setzen. Ausdrücklich weist die Polizei erneut auf die deutschlandweit bestehenden gesetzlichen Regelungen hin. Hunde dürfen zwischen dem 1. April und dem 15 Juli eines jeden Jahres ( Brut- und Setzzeit ) nicht unangeleint auf freien Flächen, Feldern, Wiesen und Wäldern herumlaufen. Nach § 8 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hildesheim sind viele öffentliche Bereiche, insbesondere Naherholungsgebiete und Grünbereiche und Seen ohnehin ganzjährig als geschützter Raum deklariert. Hunde dürfen hier nur angeleint mitgeführt werden. Zuwiderhandlungen werden mit Verwarngeld belegt.
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