POL-HI: Hildesheimer Amtsrichter nimmt Nochehemann nach häuslicher Gewalttat in Langzeitgewahrsam
Hildesheim (ots)
(clk.) Ein Hildesheimer Amtsrichter hat am vergangenem Freitag, 22.05.2009, einen 35-Jährigen Mann für eine Woche in ein Langzeitgewahrsam genommen. Der Mann hatte am Vatertag, 21.05.2009, seine von ihm getrennt lebende 28-Jährige Ehefrau und die gemeinsamen Kinder besucht. Bei dem 35-Jährige, der im Laufe des Tages einiges an Alkohol zu sich genommen haben dürfte, wurde am Vatertagsabend ein Promillewert von 2,2 festgestellt. Der Streit zwischen Nochmann und -frau entwickelte sich in der Wohnung der Frau. Dabei soll ihr der 35-Jährige mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Der Streit war so heftig, dass Nachbarn um 18.55 Uhr die Polizei riefen. Der 35-Jährige wurde in Gewahrsam genommen. Dabei äußerte er gegenüber den eingesetzten Polizisten: " Wenn ich wieder rauskomme, schlage ich meine Frau tot." Diese Drohung wurde nicht nur von den Polizisten als ernst anzusehen gewertet. Der zuständige Hildesheimer Amtsrichter sprach gegen den Mann am Freitag ein sogenanntes Langzeitgewahrsam für zunächst sieben Tage aus. Eine rechtliche Möglichkeit nach dem Niedersächsischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Woche verbringt der Mann nicht wie ein verurteilter Straftäter in einer Justizvollzugsanstalt, sondern in eigens im Polizeigewahrsam in Hannover vorhandenen Gewahrsamsräumen. Zum Vorwurf, seine Nochehefrau geschlagen zu haben, äußerte sich der Mann nicht. Unabhängig vom ausgesprochenen Langzeitgewahrsam kommen auf den Mann noch zwei Strafverfahren wegen Körperverletzung zum Nachteil der Frau und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung hinzu. Der 35-Jährige hat sich beim Verbringen in den Streifenwagen körperlich gesperrt und eine Polizeibeamtin bespuckt.
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