POL-HI: Hildesheim - Haftstrafe für Betüger
Hildesheim (ots)
Mehrjährige Haftstrafe für Betrüger 42jähriger muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
(dc) Hildesheim. Das Amtsgericht Hannover hat einen 42jährigen Deutschen, der seinen Wohnsitz in Hannover hat, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Vorwurf lautete auf gewerbsmäßigen Kontoeröffnungs- und Kreditbetrug ( die HiAZ berichtete ). Sechs Fälle endeten im Versuchsstadium, in 15 Fällen hatte der Mann die Taten vollendet. Das Urteil ist rechtskräftig. Vier Monate hatten die Ermittler des Betrugskommissariats der Hildesheimer Polizeiinspektion intensiv ermittelt. Unter Verwendung kopierter Personalausweise real existierender Personen, Fälschungen von Post-Ident-Formularen, Lohnabrechnungen und Kontoauszügen sowie einer extra eingerichteten Briefkastenadresse an einem Hildesheimer Rotlicht-Etablissement gelang es dem 42jährigen unter Vorlage von Internetanträgen und Verdienstbescheinigungen Konten bei Direktbanken zu eröffnen, auf die Gelder überwiesen wurden. An mehreren Geldautomaten wurde zu Tages- und Nachtzeiten Geld abgehoben. Im November 2008 flog der Schwindel auf. Ein gelernter Bankkaufmann hatte eine Mitteilung seiner Bank erhalten, dass ihm der beantragte Kredit nicht gewährt werden können. Der Mann hatte aber keinen Kredit beantragt. Über eine Schufa-Selbstauskunft erfuhr der Bankkaufmann, dass ihm mehrere Kredite bewilligt und ausgezahlt worden waren. Auch davon wusste er nichts. Seine Daten waren für den Betrug missbraucht worden. Nur weil der Sachbearbeiter einer Direktbank irrtümlicherweise die Post nicht an die vom Täter fingierte Briefkastenanschrift sondern an die Anschrift aus dem Personalausweis schickte, kam der Betrug ans Licht. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wurde der Briefkasten überwacht. Die Polizei registrierte das Auswechseln von Namensschildern an den Briefkästen. Schritt für Schritt konnten die Vorgänge nachvollzogen werden.
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