POL-HI: Abgestimmte Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Hildesheim Nach Zechgelage mit Messer verletzt.
Hildesheim (ots)
(clk.) Die Hildesheimer Polizei hat einen Sachverhalt aufzuklären, bei dem ein 48-jähriger polnischer Staatsangehöriger von seinem 41-jährigen deutschen Zechkumpan mit einem Messer am Hals verletzt wurde. Gegen 6.20 Uhr des heutigen Tages wurde die Polizeileitstelle Hildesheim von der Lebensgefährtin des 48-jährigen telefonisch alarmiert. Durch Einsatz- und Rettungskräfte wird im Hausflur eines Mehrfamilienhauses am Michaelisplatz ein Mann mit einer stark blutenden Halsverletzung angetroffen. Durch den Notarzt ist das vermeintliche Opfer in ein Hildesheimer Krankenhaus begleitet worden. Hier wurde festgestellt, dass keine lebensgefährliche Verletzung vorliegt. Eine ambulante Versorgung reichte aus. Der Verletzte wurde danach aus dem Krankenhaus entlassen. Zur Sache wurde bisher bekannt, dass beide Männer die Nacht gemeinsam durchzecht hatten. Aus bislang ungeklärten Gründen gerieten die beiden dann in einen handfesten Streit. Zunächst soll der 48-jährige seinem Zechkumpan angegriffen haben, weshalb sich dann der 41-jährige mit einem Messer mit etwa 20 cm Klingenlänge zur Wehr gesetzt habe. Da beide erheblich unter Alkoholeinwirkung standen, wurden Blutproben entnommen. Nach Abschluß der Maßnahmen sind die beiden Männer entlassen worden, weil nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zur Zeit keine Haftgründe vorliegen.
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