POL-HI: 25jähriger Obdachloser nach Zeugenhinweis bei Einbruchversuch angetroffen und nach Flucht gefasst
Hildesheim (ots)
(she) Am Samstag, den 16.01.2010, teilte eine Zeugin gegen 17:30 Uhr telefonisch der Polizeieinsatzzentrale mit, dass eine männliche Person gerade versuchen würde, in ein Nachbarhaus in der Liebigstraße in Hildesheim einzudringen. Sie beobachtete diese Person von ihrem gegenüberliegenden Balkon aus. Daraufhin wurden sofort drei Streifenwagen dorthin eingesetzt. Die Polizei begab sich auf die Rückseite des von der Zeugin beschriebenen Mehrfamilienhauses und konnte am betroffenen Balkon Geräusche wahrnehmen. Dort hielt sich ein Mann versteckt, der auf Ansprache der Beamten zunächst nicht reagierte und sich erst nach einer Zwangsandrohung erhob. Der Unbekannte, der seine Personalien nicht angeben wollte, machte einen sehr nervösen Eindruck und leistete Widerstand. Als die Beamten ihm dann Handfesseln anlegen wollten, konnte er sich aus den Griffen befreien und zu Fuß in Rtg. Fahrenheitstraße flüchten. Ein Beamter nahm sogleich die Verfolgung auf und lief dem Täter bis in einen Getränkemarkt hinterher. Durch einen Nebenausgang verließ der Mann das Geschäft wieder, konnte aber auf der Straße von einer anderen Streifenwagenbesatzung erblickt und erneut fußläufig verfolgt werden. In der Liebigstraße sprang der Unbekannte dann über eine Balkonbrüstung und hielt sich dort verborgen. Durch die ihn verfolgenden Beamten konnte er dort unter starker Gegenwehr festgenommen werden. Als Motiv gab der 25jährige Obdachlose mazedonischer Herkunft in einer ersten Vernehmung an, dass er drogenabhängig sei und seine Sucht sowie seinen Lebensunterhalt durch die Begehung von Straftaten finanziere. Der Mann ist bereits einschlägig wegen Eigentumsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten und wurde erst im Dezember 2009 aus der Haft entlassen. Seit dem Wochenende befindet er sich nun wieder in Untersuchungshaft. Es wird derzeit geprüft, ob der Mann auch für weitere Einbruch-Diebstähle in Hildesheim in den letzten Wochen in Frage kommt. Die oben genannte 19jährige Zeugin konnte gegenüber den Beamten noch angeben, dass sie von ihrem Balkon aus gesehen hatte, wie der Täter einen Zaun beschädigte, um auf das benachbarte Grundstück zu gelangen. Anschließend schlich er um das Mehrfamilienhaus herum und warf mehrere Schneebälle gegen die Balkontür, um vermutlich zu prüfen, ob sich jemand in der Wohnung befindet. Da keine Reaktion kam, begab er sich auf den Balkon und klopfte gegen die Scheibe. Anschließend versuchte er offensichtlich, die Scheibe einzuschlagen, was aber misslang. Der sich entgegen der Annahme des Täters in der Wohnung aufhaltende Wohnungsmieter, ein 98jähriger Mann, hörte von alledem nichts, da er schwerhörig ist und zu diesem Zeitpunkt sein Fernseher lief.
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