POL-HI: Beförderungserschleichung
Verstoß gegen das Waffengesetz
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Hildesheim (ots)
Beförderungserschleichung / Verstoß gegen das Waffengesetz / Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Sarstedt. Am 24.09.2010, gegen 13.45 Uhr, wurde eine Zivilstreifenbesatzung des Polizeikommissariates Sarstedt von einem Mitarbeiters der Üstra Verkehrsbetriebe AG Hannover, auf einen vermeintlichen "Schwarzfahrer" hingewiesen. Dieser sollte die Straßenbahn fluchtartig verlassen haben, als die zwei Kontrolleure der Üstra die Bahn betreten hatten (Linie 1 Laatzen Richtung Sarstedt) . Es bestand hier der Verdacht, dass die Person ohne einen gültigen Fahrausweis die Straßenbahn benutzt habe. Diese Person sollte sich derzeit im Bereich der Breslauer Straße aufhalten. Im Rahmen einer Fahndung konnte die Person an der Straßenbahnwendeschleife zweifelsfrei wiedererkannt werden. Nachdem die Person durch die Zivilkräfte angesprochen wurde, wies diese sich mit einer Sammelschülerzeitkarte aus,die augenscheinlich nicht ihm gehörte. Während der Überprüfung der Sachverhaltsdaten entzog sich die Person fußläufig der weiteren Kontrolle. Dabei sprintete sie über die Bismarckstraße, die Ostertorstraße in die Straße "Am Friedrich-Ebert-Park". Hier wurde die Person zunächst aus den Augen verloren. Durch eine Zeugenaussage wurde der die bis dato die Person verfolgende Beamte auf eine Spielhalle am Friedrich-Ebert-Park aufmerksam gemacht. In dieser konnte der Flüchtige durch den Beamten in der Toilette angetroffen werden. Auch jetzt noch versuchte sich die Person durch Wegdrücken des Beamten einer weiteren Kontrolle zu entziehen. Der Flüchtige konnte nun durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt auf dem Fußboden festgelegt werden. Durch eine Angestellte der Spielothek konnten nun weitere Polizeikräfte an den Geschehnisort herangeführt werden. Der flüchtige wurde zur weiteren Klärung des Sachverhalts auf das Polizeikommissariat Sarstedt verbracht. Hier wurde dann die Person zur Personalienfeststellung durchsucht. Bei dieser Durchsuchung wurde ein sog. Butterflymesser und ein Schlagring aufgefunden. Gegen den 15 jährigen Schüler wurden Strafverfahren wegen Beförderungserschleichung, Mißbrauch von Ausweispapieren, Unterschlagung einer Schülerkarte, Verstoß gegen das Waffengesetzt und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Die Mutter des Beschuldigten wurde durch die Polizei über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und holte ihren Sohn bei der Polizei ab. Der sportliche Polizeibeamte wurde durch den Einsatzverlauf nicht verletzt.
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