POL-HI: Wohnungsbrand vom 1.10. in Hildesheim ist auf Fahrlässigkeit zurückzuführen -hiesige Pressemeldung vom 01.10.2010-
Hildesheim (ots)
(clk.) Der gemeldete Wohnungsbrand vom Freitag, 1.10.2010, der in den frühen Morgenstunden in einer Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in Hildesheim, Bugenhagenstraße, wütete und bei dem die 29-jährige Wohnungsmieterin schwer verletzt wurde, ist auf Fahrlässigkeit zurückzuführen. Die Untersuchungen der Wohnung durch Hildesheimer Brandermittler erbrachte keinerlei Hinweise auf einen technischen Defekt oder eine andere Brandursache. In ihrer Vernehmung am gestrigen Tag in einem Hildesheimer Krankenhaus räumte die junge Frau ein die Angewohnheit zu haben, vor dem Schlafen im Bett noch eine Zigarette zu rauchen. Das will sie auch in der Brandnacht getan haben. Die Zigarette habe sie in einem Aschenbecher abgelegt. Vielleicht sei sie darüber hinaus eingeschlafen und der Aschenbecher auf den Fußboden gefallen. Die Schilderungen der Frau decken sich mit den Feststellungen in der Wohnung. Die Frau war in der Nacht mir Brandverletzungen 1 und 2 Grades an Rücken und Kopf sowie einer Rauchgasvergiftung in ein Hildesheimer Krankenhaus eingeliefert worden. Ihr Leben hat sie einem Hausmitbewohner zu verdanken, der erst in den frühen Morgenstunden nach Hause kam und den schon verqualmten Hausflur erreichte. Er brach daraufhin die Wohnungstür der 29-jährigen auf und zog die bewusstlos im Flur auf dem Fußboden liegende Frau aus der Wohnung ins Freie. Dann verständigte er weitere Hausbewohner und die Feuerwehr. Er selbst erlitt ebenfalls eine Rauchgasvergiftung und wurde zur Beobachtung in einem Krankenhaus untergebracht. Gegen die 29-jährige ist ein Strafverfahren wegen Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung eingeleitet worden.
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