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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Richtige Oberbekleidung in der dunklen Jahreszeit sehr wichtig.

Hildesheim (ots)

Aufgrund aktueller Ereignisse gibt die Polizei wichtige Hinweise und Verhaltensregeln für Fußgänger, die sich im Dunkeln und vielleicht auch bei schlechter Sicht auf Straßen - auch außerhalb geschlossener Ortschaften - bewegen.

Innerhalb von zwei Wochen gab es im Landkreis Hildesheim leider zwei Verkehrsunfälle, bei denen Fußgänger getötet worden sind. Beide Unfälle ereigneten sich bei Dunkelheit.

Die Tage werden kürzer, seit Ende Oktober gilt nicht mehr die Sommerzeit, es ist also wesentlich früher dunkel.

Ohne Beleuchtungsvorschriften beachten zu müssen, dürfen Fußgänger auch bei Dunkelheit am Straßenverkehr teilnehmen. Natürlich können nicht ausschließlich beleuchtete Gehwege benutzt werden. Manchmal muss man auch auf Landstraßen gehen, an denen sich kein gesonderter Geh-/Radweg befindet. Bisweilen müssen Straßen auch überquert werden.

Gerade dann sollte der Fußgänger an sich selbst und damit an seine Gesundheit denken und für seine eigene Sichtbarkeit- und damit auch für seine eigene Sicherheit - sorgen. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, wie leuchtende LED`s, reflektierende Teile an der Kleidung oder sogar eine Warnweste tragen. Falls all dieses nicht möglich ist, sollte zumindest helle Kleidung getragen werden. Wenn auch dieses nicht möglich ist, so sind helle Teile (z.B. heller Schal) oder helle Gegenstände (z.B. Zeitung) noch besser, als völlig dunkel zu sein. Im Zweifelsfall sollte halt der modische Aspekt hinter dem Sicherheitsaspekt zurückstehen.

Übrigens gilt außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen ohne Gehweg nach wie vor die relativ unbekannte Regel, dass man auf der linken Seite gehen muss (§ 25 StVO); so kann man den entgegenkommenden Verkehr gut sehen und notfalls zur Seite ausweichen - schmutzige Kleidung ist zwar ärgerlich, aber besser, als verletzt oder gar getötet zu werden.

Dieses gilt für alle Fußgänger, insbesondere jedoch für Kinder, die wegen fehlender Erfahrung und dem noch ausgeprägten Spieltrieb besonders gefährdet sind und Senioren, die wegen ihrer geringeren Beweglichkeit bereits bei leichten Kollisionen mit Kraftfahrzeugen extremen Verletzungsgefahren ausgesetzt sind.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Claus Kubik, Kriminalhauptkommissar
Telefon: 05121/939104
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

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