POL-HI: Polizei warnt vor "BKA-Virus"
Hildesheim (ots)
(she). Unmittelbar vor dem langen Osterwochenende warnt die Polizei eindringlich vor dem derzeit im Internet kursierenden sogenannten "BKA - Virus" und gibt Hinweise, wie man sich im betreffenden Fall verhalten sollte. Bei diversen Polizeidienststellen im gesamten Bundesgebiet sind in den letzten Wochen vermehrt Anzeigen wegen versuchter Erpressung und möglicher Datenveränderung eingegangen. Der Grund sind ungewöhnliche Vorgänge auf dem Computer der jeweiligen Geschädigten. Nach bislang hier vorliegenden Informationen haben die Geschädigten auf der Suche nach einschlägig bekannten - aber auch allgemeinen - Webseiten unterschiedliche Webseiten geöffnet und sind verschiedenen Verlinkungen (Verweisen auf andere Webseiten) gefolgt. Währenddessen habe sich auf dem Computer unvermittelt, ohne dass etwas heruntergeladen worden ist, ein Popup-Fenster (visuelles Fenster eines Computerprogramms, welches die anderen geöffneten Fenster überdeckt) geöffnet, in dem mitgeteilt wurde, dass der Computer im Zusammenhang mit Straftaten im Bereich der Kinderpornografie, Sodomie und Gewalt in Erscheinung getreten sei. Weiterhin seien vom betreffenden Computer angeblich Spam-E-Mails (auf elektronischem Weg übertragene, unerwünschte Nachrichten) mit terroristischen Inhalten verschickt worden. Im Kontext dieser Nachricht wurden auch die IP-Adresse der Geschädigten, weitere Informationen bezüglich des genutzten Betriebssystems sowie des verwendeten Browsers eingeblendet. Hierdurch soll die Authentizität der Meldung verstärkt werden. Laut dem Meldungstext dieses Popup-Fensters sei der Computer des Betroffenen nun gesperrt worden. Zur Entsperrung müsse ein Betrag von 100 Euro per uKash-Voucher (über eine bestimmte Bezahlplattform) gezahlt werden. Erfolge diese Zahlung nicht innerhalb von 24 Stunden, werde die Festplatte gelöscht. Zur weiteren Untermauerung dieser Drohungen werden die Logos sowohl der Bundespolizei, als auch des Bundeskriminalamtes sowie verschiedener Firmen und des Softwareentwicklers Microsoft innerhalb des Meldungstextes eingeblendet. Hierzu ist anzugeben, dass diese Meldung in keinster Weise der Wahrheit entspricht. Eine Verbindung zu oben genannten Behörden und Firmen besteht nicht. Auch sollten Internetnutzer, die hiervon betroffen werden, nicht auf die geforderte Zahlung eingehen. Der Computer des jeweils Betroffenen kann nach dieser Meldung zwar zunächst nicht weiter betrieben werden, aber auch eine Zahlung von 100 Euro bewirkt nachweislich keine versprochene Freischaltung. Eine spätere Bereinigung des Computers zum Zwecke der weiteren Nutzung sollte grundsätzlich möglich sein. Nach dem Befall mit dem Schadprogramm ist aber zumindest das Betriebssystem stark beschädigt und kann nicht weiter benutzt werden. Folgende Hinweise sollten beim Surfen im Internet unbedingt beachtet werden: Internetseiten mit pornografischen Inhalten sollten gemieden werden. Sollte ein solcher Virus auftreten, ist es ratsam, die Verbindung zum Internet schnellstmöglich zu trennen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass weitere Trojaner und Viren nachgeladen werden. Grundsätzlich könnte es daher hilfreich sein, den Virenscanner des Computers zu aktualisieren. Auch ist es ratsam, alle wichtigen Daten der Festplatten regelmäßig zu sichern. Nach Möglichkeit sollte ein Betroffener ein Foto vom PC-Bildschirm mit dem Popup-Fenster machen und dieses Bild für eine eventuelle Anzeigenerstattung bei der Polizei bereit halten. Insbesondere die in dem Popup-Fenster angegebene E-Mail-Anschrift im unteren Bereich ist für die weiteren Ermittlungen wichtig. Nach einer telefonischen Rücksprache mit einer Polizeidienststelle sollte abgeklärt werden, ob es zur Anzeigenerstattung erforderlich ist, den PC abzugeben. Zunächst genügt vermutlich jedoch auch ein Foto des Popup-Fensters oder zumindest eine Notiz über die eben genannte E-Mail-Anschrift. Ferner können folgende Links aus dem Internet für weitere Informationen genannt werden: http://www.computerbetrug.de und http://www.buerger-cert.de . Auch sind über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi.de) Hinweise hierzu zu erlangen. In Niedersachsen sind mit heutigem Stand schon weitaus mehr als 100 Fälle bekannt geworden und es kommen stündlich neue Anzeigen hinzu. In Hildesheim wurden bislang 5 Taten angezeigt. Mit einer hohen Dunkelziffer dieses bundesweiten Problems ist jedoch zu rechnen. Beigefügt ist ein Bild des erwähnten Popup-Fensters. Wenn dieses Fenster auf dem Bildschirm eines Internetnutzers erscheint, ist es jedoch in der Regel schon zu spät.
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