POL-HI: Fahrradfahren im betrunkenen Zustand schützt vor Strafe nicht
Hildesheim (ots)
(clk.) Wer immer glaubt, dass das Fahrradfahren in betrunkenem Zustand keine schwerwiegenden Konsequenzen haben kann, der irrt. Diese Erfahrung werden zwei Männer und eine Frau machen müssen, die in den zurückliegenden Tagen mit einer erheblichen Promillezahl im Blut im Straßenverkehr angetroffen wurden. Spitzenreiter ist eine Frau mit 2,37 Promille, die am Samstagabend um 23:30 Uhr kontrolliert worden ist. Am selben Abend wurde ein Mann angetroffen, bei dem der der Alkomat 2,06 Promille anzeigte. Schon am 18.5, gegen 18:00 Uhr, wurde ein Mann mit 1,86 Promille kontrolliert. "Bei 1,6 % Promille ist Schluß", sagt Klaus Schwetje, Verkehrsexperte der Hildesheimer Polizei. Ab diesem Grenzwert tritt die gesetzlich geregelte absolute Fahruntüchtigkeit auch für Radfahrer ein. Aber auch schon vorher drohen Konsequenzen. Wenn der Radfahrer nämlich Ausfallerscheinungen zeigt, auch wenn er unter 1,6 Promille bleibt. "Die statistischen Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache" , so Verkehrsexperte Klaus Schwetje. In 2010 waren 243 Unfälle zu verzeichnen, an denen Radfahrer beteiligt waren. Bei 21 dieser Personen wurde Alkohol festgestellt. "Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte grundsätzlich keinen Alkohol getrunken haben. Das gilt für alle". sagt Klaus Schwetje zum Schluß.
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