POL-HI: Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fre.)
Hildesheim (ots)
Asel. Am 20.08.2011, 20:00 Uhr, wurde eine Funkstreifenbesatzung der Polizei Sarstedt auf einen die Hildesheimer Straße befahrenden Rollerfahrer aufmerksam. Der Roller fuhr mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h vor dem Funkstreifenwagen her. Das zwischenzeitlich signalisierte Haltezeichen wurde vom Rollerfahrer offensichtlich nicht wahrgenommen, da er bis in die Straße "Kreuzacker" weiter fuhr und dort sein Fahrzeug vor einem Wohnhaus abstellte. Eine Überprüfung des 16-Jahre alten Rollerfahrers aus Asel ergab, dass dieser lediglich im Besitz einer Prüfbescheinigung war. Am Fahrzeug waren Manipulationen durchgeführt worden, so dass der Roller führerscheinpflichtig wurde. Gegen den Rollerfahrer wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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