POL-HI: Wohnungsbrand mit leicht verletzter Person
Hildesheim (ots)
(clk.) Nach einem Wohnungsbrand in einem Mehrfamilienhaus in Hildesheim, Bergmannstraße, ist der 54-Jährige in der Wohnung allein lebende Mieter mit einer Rauchgasvergiftung in ein Hildesheimer Krankenhaus zur Beobachtung eingeliefert worden. Die Polizei Hildesheim hat die Ermittlungen aufgenommen. Als die Feuerwehr und die Polizei um 05:55 Uhr von einem 32-Jährigen Hausmitbewohner über das Feuer in Kenntnis gesetzt werden, wissen die Kräfte noch nicht, dass es bereits das zweite Feuer in dieser Nacht und in dieser Wohnung war. Nach den ersten Ermittlungen ist der Brandmelder gegen 02:25 Uhr durch Brandgeruch, der vom Hausflur aus in seine Wohnung zog, aufmerksam geworden. Er lokalisierte die Wohnung des 54-Jährigen als Quelle und machte sich an der Wohnungstür bemerkbar. Der Mieter gab an, einen kleineren Brand bereits eigenständig gelöscht zu haben. Er sei im Bett mit einer angezündeten Zigarette eingeschlafen. Durch die Glut habe sich wohl eine Brandstelle gebildet. Seine Matratze habe der Mann ins Bad gebracht und sie dort abgelöscht. Danach sei er wieder zurück ins Bett. Gegen 05.55 Uhr stellte der 32-Jährige Hausmitbewohner wiederum Brandgeruch aus dem Hausflur fest, dieses Mal aber erheblich stärker als um 2:25 Uhr. Der Hausflur sei völlig verqualmt gewesen. Er habe daraufhin die Polizei alarmiert und hätte auch an der Wohnung des 54-Jährigen geklopft. Wenig später sei schon die Feuerwehr eingetroffen, die auch zum Einsatz kam. Hauptsächlich brandbetroffen ist das Badezimmer der Wohnung des 54-Jährigen. Hier lag eine größtenteils ausgebrannte Matratze, so dass nach dem jetzigen Ermittlungsstand davon auszugehen ist, dass das erste Glimmen der Matratze nicht in Gänze abgelöscht war. Hierdurch entwickelte sich ein zweites Feuer, das dann im Bad ausbrach, so dass hier alles vernichtet wurde. Die anderen Räume der Wohnung sind durch Rußaufschlag in Mitleideschaft gezogen. Der Sachschaden wird zunächst auf 10.000 EUR geschätzt. Gegen den Wohnungsmieter ist ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet worden. In wie weit die Wohnung weiterhin nutzbar ist, muß sich noch zeigen.
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