POL-HI: Schwere räuberische Erpressung mit Schusswaffe zum Nachteil eines Geldboten
Hildesheim (ots)
Bad Salzdetfurth/Bockenem (dc) Am Montag, den 15.07.2013, kam es in Bockenem zu einem Raubüberfall auf einen Geldboten. Gegen 10.05 Uhr begab sich ein 46-jähriger Bediensteter einer Wertransportfirma mit einem gesicherten Geldkoffer in die Bank, während der Fahrer im Fahrzeug wartete. Mit dem gefüllten Geldkoffer in der Hand habe der Geldbote die Bank - wie üblich - durch den Hinterausgang, der mit einer Glastür versehen ist, verlassen wollen. Außerhalb der Hintertür habe sich sich eine männliche Person befunden, die mit einem blauen Overall bekleidet war. Der Geldbote sei der Annahme gewesen, es handele sich um einen Bauarbeiter, der dort in gehockter Stellung Arbeiten verrichtet. In dem Moment als der Geldbote die Tür von innen geöffnet habe, um die Bank zu verlassen, sei der Mann unvermittelt aufgestanden und habe plötzlich einen Jutebeutel über seinem Kopf gehabt. Der Täter habe den Geldboten mit einem Revolver bedroht. Geistesgegenwärtig habe der Überfallene die Waffe nach unten und den Täter aus der geöffneten Tür drücken können, um diese dann schnell von innen zu verschließen. Das Opfer sei in der Bank zurück zur Angestellten gelaufen. Kurz darauf sei der Täter ebenfalls in der Bank erschienen, dieses Mal unmaskiert und ohne Waffe. Der Geldbote habe in dem Mann nicht nur den Täter, sondern auch einen Mitarbeiter wieder erkannt, der zur Zeit freigestellt sein soll.Über die Hintergründe der Freistellungist bislang nichts bekannt. Der Täter habe gerufen, er habe nur einen Scherz gemacht und darum gebeten, keine Polizei zu verständigen. Über einen solchen Scherz konnte aber niemand lachen, so dass die Polizei verständigt wurde. Der Täter wartete schließlich mit dem Opfer und der Angestellten im Bankraum auf das Eintreffen der Polizei, die den 36-jährigen fest nahm. Nach den ersten Ermittlungen ist der Revolver echt, Munition will der Täter nicht mit sich geführt haben. Das Opfer zog sich beim Herunter schlagen der Waffe leichte Schürfverletzungen an der Hand zu.
Der Täter ist Jäger und zum Führen von Schusswaffen berechtigt. Auch in seiner polizeilichen Vernehmung blieb der Täter dabei: Er habe nur einen Scherz machen wollen. Seine Waffe wurde sichergestellt. Der Mann ist der Polizei wegen kleinerer Delikte bekannt. Wegen fehlender Haftgründe wurde der Mann entlassen.Er hat sich nun dem Strafverfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung mit Schusswaffe zu stellen.
Die Ermittlungen dauern an.
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