POL-HI: Verkehrssicherheitswoche des Polizeikommissariats Sarstedt- Bei jeder zweiten LKW-Kontrolle Mängel festgestellt
Hildesheim (ots)
Algermissen, Harsum, Giesen, Nordtemmen und Sarstedt(fm) Die Polizeibeamten haben in der laufenden Woche festgestellt, dass aufgrund der Ankündigung in der Zeitung immer mehr Verkehrsteilnehmer im Bereich von Algermissen, Harsum, Giesen, Nordtemmen und Sarstedt langsam fahren. Manche tatsächlich langsamer als höchst zulässig erlaubt. Für die Sicherheit im Straßenverkehr - worauf es den Beamten ankam - waren es somit die richtigen polizeiliche Maßnahmen. Dennoch haben die Beamten viele von Bürgern gemeldete Stellen überprüft.
An der Grundschule morgens in Nordstemmen sind in 1,5 Stunden 6 Autofahrer zu schnell gewesen. Erlaubt ist dort 30 km/h - der schnellst fuhr mit 47 km/h.
In Harsum auf der Förster Straße waren es in 1,5 Stunden 10 Geschwindigkeitsverstöße. Der schnellste fuhr in der Ortschaft statt fünfzig mit 79 km/h.
In der Straße Morgenstern in Harsum wurde kein Schnellfahrer festgestellt.
Auch der durchfahrende Lkw Verkehr wurde am Donnerstag und Freitag auf der B6 (Kipphut) und der B 1 (Heyersum ) genauer überprüft, Gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr aus Hannover wurden insgesamt an beiden Tagen 69 Fahrzeuge und Gespanne kontrolliert.
Die Hälfte der Fahrzeuge wurden beanstandet.
Gleich bei der ersten Kontrolle fiel ein Sattelzug auf, bei dem der Fahrer nicht seine eigene Fahrerkarte in das Kontrollgerät eingelegt hatte, sondern die einer anderen Person. Die Fahrerkarte dient dazu, die Lenk-, Ruhe- und sonstigen Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Die widerrechtlich benutzte Fahrerkarte wurde sichergestellt. Die Weiterfahrt ohne eigene Fahrerkarte wurde dem Fahrer untersagt. Es dauerte fast zwei Stunden, bis ein Ersatzfahrer am Kontrollort eingetroffen war. Eine Strafanzeige aufgrund der Fälschung beweiserheblicher Daten wurde gegen den Fahrer eingeleitet. Durch das Einlegen einer falschen bzw. fremden Fahrerkarte täuscht der Fahrer vor, dass eine andere Person gefahren sei. Wenn er dann noch seine eigene nutzt, kann er doppelt so lange fahren. Die Gefahr besteht, dass er übermüdet fährt und einschläft, was wiederum zu schweren Verkehsrunfällen fuhren kann.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle wurden mehrere fahrpersonalrechtliche Verstöße festgestellt. Es wurde die Lenkzeiten überschritten, die Pausen und Ruhezeiten unterschritten und die Arbeitszeiten nicht ordnungsgemäß geführt.
Ein EG-Kontrollgerät hatte keine Prüfplakette. Bei etlichen LKW war die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert.
Die Fahrer müssen den kontrollierenden Beamten 28 Arbeitstage mit je 24 Stunden nachweisen. Danach muss er die Arbeitszeitnachweise seinem Chef zu Prüfung vorlegen. Einer der Fahrer hatte seine Arbeitszeitnachweise (Schaublätter) seit März nicht seinem Chef zur Prüfung vorgelegt, ein anderer seit Februar. Die 51 Schaublätter bzw. im zweiten Fall 71 Schaublätter wurden sichergestellt und dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt in Hildesheim übersandt.
Eine andere Fahrerin hatte ihre Tageskontrollbläter bereits bis Anfang Juli im Voraus ausgefüllt, obwohl die Tageskontrollblätter erst am jeweiligen Tag vor Arbeitsgebinn ausgefüllt werden dürfen.
Bei zwei Lastkraftwagen wurde festgestellt, dass die Hebebühnen, bei einem anderen die Ladebordwand und bei einem weiteren der Gabelstapler nicht an den vorgeschriebenen Prüfterminen untersucht worden waren. Hier wurden Berichte an die Berufsgenossenschaft gefertigt.
Einige Fahrer hatten keinen Fahrzeugschein oder auch Führerschein dabei. Aber auch Geschwindigkeitsverstöße auf der B6, die Höchstgeschwindigkeit für LKW beträgt hier 60 km/h, wurden festgestellt. Ein LKW war geringfügig überladen, eine landwirtschaftliche Zugmaschine mit Tankanhänger hingegen erheblich. Diese landwirtschaftliche Zugmaschine war den Beamten aufgefallen, weil sie die kleine Steigung zum Kipphut nur mit geringster Geschwindigkeit herauf fuhr. Im Tank wurde Wasser mitgeführt. Es wurde bei der Wägung in Sarstedt festgestellt, dass der Tankanhänger 7 Tonnen überladen war. Er wog statt der zulässigen 24 Tonnen fast 31 Tonnen, was eine Überladung von 28,7 % ergab. Der Fahrer musste sieben Tonnen Wasser ablassen, bevor er seine Fahrt fortsetzen konnte. Gegen den Fahrer und die Halter wurde jeweils einen Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt.
Ein gewerblicher Kleintransporter unter 3500 kg zulässigen Gesamtgewichtes aus dem europäischen Ausland war mit zwei Fahrzeugführern besetzt. Beide Fahrzeugführer führten keinerlei Arbeitszeitnachweise, obwohl dies für diese Fahrzeuggruppe, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2801 kg bis 3500 kg, in Deutschland vorgeschrieben ist. Bis zur Rekonstruktion des Fahrtweges wurde die Weiterfahrt untersagt. Nach Zahlung einer Sicherheitsleistung von je 100 Euro konnten sie die Fahrt nach ca. 2 Stunden fortsetzen.
Ein über 50-jähriger Lkw Fahrer wurde überprüft, der einen Lkw mit Anhänger fuhr.. Der Fahrer legte einen alten grauen Führerschein der Klasse 3 vor. Das zulässige Gesamtgewicht des Lkw mit Anhänger betrug 17490 kg. Dies bedeutete, dass sein Führerschein der Klasse 3 für dieses Gespann mit seinem 50. Geburtstag ungültig geworden war. Der Fahrer hat es versäumt, seinen Führerschein verlängern (Gesundheitsprüfung vorgeschrieben) bzw. erneuern zu lassen. Er musste seinen Anhänger abhängen und dürfte seine Fahrt lediglich mit dem Zugfahrzeug fortsetzten. Ein Strafverfahren, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis, wurde gegen ihn und den Fahrzeughalter eingeleitet.
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