POL-HI: Sarstedt-Verlauf der Verkehrswoche (Sche)
Hildesheim (ots)
Handy am Ohr nimmt ab / Raserei bleibt ein Hauptproblem ! Die Polizei Sarstedt hat ihre Verkehrssicherheitswoche beendet und zieht ein positives Fazit. Erfreulich ist vor allem, dass in dieser Woche nur ganze drei Verstöße von Telefonierern am Steuer festgestellt wurden. Die Bürgerinnen und Bürger scheinen in diesem Punkt den Bußgeldkatalog (60,- EUR und 1 Punkt) sehr ernst zu nehmen beziehungsweise neue Medien positiv auf den Straßenverkehr anzuwenden (Bluetooth-Verbindung zwischen Fahrzeug und Handy als Freisprecheinrichtung).
Äußerst positiv gestalteten sich die Maßnahme, dass die Bürgerinnen und Bürger der Polizei Meßpunkte vorschlagen konnten, an denen aus ihrer Sicht Geschwindigkeitsüberschreitungen stattfinden. In Harsum wurden nach Bürgerhinweisen an den Straßen Morgenstern und Förster Straße Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Während in der Straße Morgenstern in knapp einer Stunde keine Verstöße festgestellt werden konnten, kam es in der Förster Straße in 1, 5 Stunden zu zehn Verstößen. Ein Fahrzeugführer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h und entkam nur knapp einem Fahrverbot.
Weiteren Bürgerhinweisen wurde beispielsweise in Borsum (Landwehrstraße, dortiger Kindergarten), Nordstemmen (Mahlerter Straße und Schlingweg) sowie in Sarstedt (Görlitzer und Königsberger Straße) nachgegangen. Einige Bürger erhielten bereits kurze Rückmeldungen zu den gewünschten Geschwindigkeitsmessungen. Bei der in Kooperation mit dem LK Hildesheim durchgeführten Messung in der Mahlerter Straße muss ein Pkw-Fahrer damit rechnen, dass er für einen Monat seinen Führerschein abgeben muss, da er auf der Mahlerter Straße mit 85 Km/h gemessen wurde.
Trauriger Höhepunkt der Geschwindigkeitsmessungen war auf der Bundesstraße 6, Ortsdurchfahrt Groß Förste zu verzeichnen. Ein Motorrad wurde mit 117 Km/h und ein Pkw mit 107 Km/h gemessen. Beide müssen neben einem Bußgeld mit einem zweimonatigen Fahrverbot rechnen. Weitere 14 Fahrzeugführer müssen auf Grund überhöhten Geschwindigkeiten in Groß Förste mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Diese deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen sind trotz der vierspurigen Ortsdurchfahrt nicht zu tolerieren. Weitere Kontrollen auf der vielbefahrenen Bundesstraße 6 in Groß Förste sind auf Grund des erschreckenden Ergebnisses vorgesehen.
Anders verhielt es sich auf der Bundesstraße 494 zwischen Hildesheim und Peine. Bei der Meßstelle in Höhe Borsumer Paß (70 km/h) überschritten nur wenige Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Die Meßstelle war gerade wegen der Unfallhäufung ausgewählt worden.
Nachdem die Polizei Sarstedt zu Wochenbeginn mit einem Sachverständigen der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) Schulbuskontrollen durchführte (siehe Pressemeldung vom 02. / 03.06.2014), wurden zu Wochenende einige Lkw aus dem Verkehr gezogen. Bei Kontrollen auf der Bundestraße 1 und der Bundestraße 6 fiel unter anderem ein Sattelzug auf, bei dem der Fahrer nicht seine eigenen Fahrerkarte in das Kontrollgerät eingelegt hatte, sondern die einer anderen Person. Die Fahrerkarte dient dazu, die Lenk-,Ruhe- und sonstigen Arbeitszeiten aufzuzeichnen. Durch das Einlegen der falschen Fahrerkarte täuschte der Fahrer vor, dass eine andere Person gefahren sei. Er kann dadurch länger Fahren, obwohl er seine zulässige Höchstlenkzeit bereits erreicht hat. Eine Strafanzeige wegen Fälschung beweiserheblicher Daten wurde eingeleitet. Die Weiterfahrt ohne eigene Fahrerkarte wurde untersagt. Es dauerte fast zwei Stunden bis ein Ersatzfahrer am Kontrollort eingetroffen war. Insgesamt wurden knapp 70 LKW kontrolliert. Die Hälfte der Fahrzeuge wurde beanstandet. Hintergrund waren fahrpersonalrechtliche Verstöße und Mängel bei der Ladung der Lkw-Gespanne.
Bei den ganzheitlichen Kontrollen wurden insgesamt noch vier Alkoholsünder aus dem Verkehr gezogen. Drei davon müssen auf Grund der Überschreitung des 0,5 Promille-Wertes mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Ein Alkoholsünder fuhr in Schlangenlinien und weigerte sich einen Alkoholtest durchzuführen. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gefertigt.
Bei der Überprüfung von Krädern wurden keine Verstöße festgestellt, wobei ein Zweiradfahrer sich einer Kontrolle entzog.
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