POL-HI: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Hildesheim
Hildesheim (ots)
Überfall auf NP-Markt in der Steingrube am 22.04.2015 - Dringend tatverdächtiger Räuber ist gefasst und befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungsarbeit des 2. Fachkommissariats vom Zentralen Kriminaldienst Hildesheim führte zum Erfolg. In der vergangenen Woche ist es gelungen, einen 29-jährigen Hildesheimer zu ermitteln, der unter dringendem Verdacht steht, den NP-Lebensmittelmarkt in der Steingrube überfallen zu haben.
Wie bereits in der Presse berichtet, war es am Mittwoch, dem 22.04.2015 an der Kasse des NP-Marktes zu einem Raubdelikt gekommen. Ein Kunde, der schon einige Minuten vor der Tat den Kassenbereich ausgekundschaftet hatte, indem er etwas Leergut abgab und auch eine volle Getränkedose kaufte, betrat erneut gegen 19.40 Uhr das Geschäft. Unmaskiert aber mit getragener Sonnenbrille, ging er zielgerichtet auf den 21-jährigen Kassierer zu, zog ein Messer mit circa 20 Zentimetern Klingenlänge und hielt es ihm von hinten an den Hals. Dabei hatte sich der Mann auch nicht von Kunden stören lassen, die die Szenerie an der Kasse beobachten konnten. Nachdem der Angestellte ob der gefährlichen Bedrohungslage die Kasse geöffnete hatte, griff der Räuber hinein und nahm Banknoten im Wert von 600 Euro an sich. Nach der Tat flüchtete der Räuber mit unbekanntem Ziel. Durch die Anwendung des Tatmessers - das Drücken der Klinge an den Hals - trug der Kassierer zudem leichte Verletzungen davon.
Der Geschehensablauf mit Täter war jedoch auf Video dokumentiert, da der überwachte Bereich durch die hausinterne Kamera gefilmt worden war.
Mehrere Tatzeugen und auch Angestellte des NP-Marktes waren sich sicher, den Täter schon häufiger als Kunden im Geschäft gesehen zu haben. Einer der Angestellten erinnerte sich an die bei Einkäufen bevorzugten Getränke des Mannes, die mit jenen aus der Vortatphase übereinstimmten. Das Videomaterial gab schließlich den Ausschlag: Polizisten erkannten den 29-Jährigen aus vergangenen Taten, bei denen sie bereits Kontakt mit ihm gehabt hatten.
Die Summe der übereinstimmenden Hinweise führte zur Durchsuchung seiner Wohnung, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim vom Amtsgericht angeordnet wurde. Dabei stellte sich heraus, dass der dringend Tatverdächtige in zwei verschiedenen Behausungen in Hildesheim verkehrte. In der zweiten Wohnung wurde schließlich auch seine auffällige Tatbekleidung vorgefunden, die mit dem Inhalt der Videoaufzeichnungen übereinstimmte.
Auf Antrag der Hildesheimer Staatsanwaltschaft erließ der Haftrichter des AG Hildesheim am 22.05.2015 Haftbefehl gegen den 29-Jährigen wegen Fluchtgefahr. Der Angeschuldigte schweigt indes zu den Vorwürfen. Bei dem Delikt handelt es sich um schweren Raub, da die Tatbegehung unter Verwendung eines mitgeführten Messers erfolgt war. Die gesetzliche Androhung der Freiheitsstrafe liegt dabei nicht unter 5 Jahren.
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