POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltshaft und Polizeiinspektion Hildesheim: 18-Jähriger Hildesheimer wegen versuchten Tötungsdeliktes in Untersuchungshaft genommen.
Hildesheim (ots)
(clk.) Am Donnerstag, 14. Mai, gegen 01.00 Uhr, ist es in Hildesheim, Hannoversche Straße ( kurz vor der Bahnunterführung ) aus nicht geklärtem Grund zu gegenseitigen Beleidigungen und Pöbeleien zwischen zwei Gruppen männlicher Personen ( jede Partei vier Personen ) im Alter von 17 bis 22 Jahren, die sich bis dato nicht kannten, gekommen. Im Laufe dieser Auseinandersetzung soll ein 18-Jähriger Hildesheimer einen 20-Jährigen Salzgitteraner derart auf seinen Kontrahenten eingeschlagen haben, dass dieser zunächst zu Boden gegangen sein soll. Nach Zeugenaussagen soll der 18-Jährige auf das am Boden liegende Opfer eingetreten haben. Als das Geschehen bereits beendet und der Geschädigte sich wieder aufgerappelt haben soll, soll der Beschuldigte dem gebückt stehenden 20-Jährigen mit voller Wucht in das Gesicht getreten haben. Zeugen, die zu diesem Zeitpunkt zufällig mit ihrem Fahrzeug auf das Tatgeschehen zukamen, hielten an und stiegen aus. Etwa zu dieser Zeit soll die Gruppe um den Angreifer die Flucht in Richtung Nordstadt angetreten haben. Durch die Zeugengruppe wurden Polizei und Rettungsdienste alarmiert. Das Opfer wurde in ein Hildesheimer Krankenhaus verbracht und dort stationär aufgenommen. Neben Prellungen und Gesichtsverletzungen wurde auch eine Gehirnerschütterung des Opfers diagnostiziert. Der hinzugezogene Rechtsmediziner attestierte schon wegen der Fußtritte gegen den Kopf des Geschädigten eine "lebensbedrohende Handlung". Die polizeiliche Fahndung nach den geflüchteten Tätern verlief in der Nacht ergebnislos. Trotzdem kamen die Ermittler der Hildesheimer Polizei der Gruppe um den Tatverdächtigen schnell auf die Spur. Eine Person aus der Zeugengruppe hatte in der Nacht einen ehemaligen Bekannten aus der Gruppe des Tatverdächtigen erkannt und den Namen der Polizei mitgeteilt. Die Hildesheimer Staatsanwaltschaft, der die Ermittlungsakten vorliegen, wertet die Tat wegen der Fußtritte gegen den Kopf als versuchtes Tötungsdelikt. Daher wurde beim Amtsgericht einen Untersuchungshaftbefehl beantragt. Gegenüber dem Ermittlungsrichter hat der Beschuldigte zwar eingeräumt an dem Geschehen beteiligt gewesen zu sein, einen Tritt gegen den Kopf aber bestritten. Der Beschuldigte befindet sich in Untersuchungshaft.
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