POL-HI: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizeiinspektion Hildesheim. Tageswohnhauseinbrecher festgenommen - Amtsgericht Hildesheim erlässt Haftbefehl.
Hildesheim (ots)
(clk.) Dank der richtigen Reaktionen eines Zeugen ist es der Polizei Hildesheim vorgestern, Mittwoch, 21.10.2015, gelungen, unmittelbar nach einem Einbruchsversuch in ein Einfamilienhaus in der Königstraße einen Einbrecher festzunehmen. Etwa um 12:20 Uhr herum fuhr die Hausbesitzerin mit ihrem PKW in die Einfahrt ihres großzügigen Grundstücks. Zu ihrem Schreck erkannte sie auf einer Leiter stehend eine fremde männliche Person vor einem der Fenster des Hauses. Der Mann sei gerade dabei gewesen, das Fenster aufzuhebeln. Die Person sei von der Leiter gestiegen und wollte flüchten. Das sei aber wegen der Umfriedung des Grundstücks nicht gelungen, so dass der Fremde zur Einfahrt zurückkehren musste. Im Vorbeigehen soll der Mann nach zu verkaufenden Möbeln gefragt haben, bevor er letztendlich vom Grundstück gegangen sei. Ein aufmerksamer Zeuge, der auf einer benachbarten Baustelle arbeitete, bekam das Geschehen von nebenan mit. Kurzerhand setzte er sich in seinen Firmenwagen und folgte dem flüchtigen Täter. Dabei hielt er Kontakt zur von ihm alarmierten Einsatzzentrale der Hildesheimer Polizei. Dem Zeugen gelang es sogar, mit seinem Handy immer mal wieder Fotos des Flüchtenden zu fertigen. Der vermeintliche Einbrecher lief durch angrenzende Straßen. Auf der Alfelder Straße war dann seine Flucht zu Ende. Dank der präzisen Angaben des Zeugen konnte eine Funkstreifenwagenbesatzung den Mann stellen und vorläufig festnehmen. Gegen den 39-Jährigen Tatverdächtigen, der den Strafverfolgungsbehörden nicht unbekannt ist, wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. "Der Zeuge hat alles richtig gemacht", sagt Polizeisprecher Claus Kubik. "Sein umsichtiges Handeln und das Kontakthalten zur Polizei hat es ermöglicht, den Einbrecher festnehmen zu können. Unsere Aufgabe ist es nun festzustellen, ob der Verdächtige für weitere Einbrüche infrage kommt".
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