POL-HI: Streitigkeiten zwischen zwei Gruppierungen einer libanesischen Großfamilie
Hildesheim (ots)
Hildesheim (bd). Streitigkeiten innerhalb einer libanesischen Großfamilie löste einen nicht unerheblichen Einsatz der Polizei aus. Am Samstag, den 18.03.2017, gegen 19:50 Uhr, meldeten Anwohner in der Bahnhofsallee eine angebliche Schlägerei zwischen 30 Personen. Sofort entsendete die Hildesheimer Polizei alle zur Verfügung stehenden Streifenwagen in die Bahnhofsallee. Vor Ort stellten die Beamten eine größere Ansammlung (ca. 60 südländisch aussehende Personen) fest. Die Personen standen dabei u. a. auch auf der Straße und schrieen sich in einer ausländischen Sprache an. Die Stimmung war sehr aufgeheizt und es schien, dass eine Schlägerei zwischen den Personen unmittelbar bevorstand. Aufgrund dieser Mitteilung forderte die Hildesheimer Polizei weitere polizeiliche Unterstützung an. Mit dem zur Verfügung stehenden Personal konnten die streitenden Parteien zunächst voneinander räumlich getrennt werden. Im Anschluss wurde einer Personengruppe, deren Mitglieder augenscheinlich extra aus dem Ruhrgebiet angereist waren, ein Platzverweis erteilt, dem die Gruppe nur zögerlich nachkam. Die andere Personengruppe verharrte in der Bahnhofsallee. Eine Befragung der Gruppe ergab, dass es bei dem Streit um eine "Familienangelegenheit" einer Großfamilie aus dem Libanon gegangen sei ohne näher darauf eingehen zu wollen. Man hatte die Gruppe aus dem Ruhrgebiet zum Reden bestellt. Da einige Personen aus der Gruppe nach der Platzverweisung durch die Polizei eifrig telefonierten, war nicht auszuschließen, dass man sich an einer anderen Örtlichkeit erneut verabreden würde. Der alarmierte Einsatzzug der Polizei führte im Anschluss bis ca. 01:00 Uhr Raumschutzmaßnahmen in Hildesheim durch, um eine weiteres Aufeinandertreffen der rivalisierenden Gruppen zu verhindern. Gegen 00:00 Uhr wurden mehrere Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen gesehen, die an der Anschlussstelle Hildesheim auf die Autobahn in Fahrtrichtung Hannover auffuhren.
Strafbare Handlungen konnten die eingesetzten Polizeibeamten nicht feststellen.
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