POL-HI: Hinweise der Polizei Sarstedt bei Nutzung von Hoverboard oder Monoweehl im öffentlichen Verkehrsraum.
Hildesheim (ots)
Sarstedt(fm) In den letzten Wochen kam es im Bereich des Polizeikommissariats Sarstedt zu zwei Strafanzeigen, weil Jugendliche mit einem Hoverboard die Straße oder auch den Gehweg benutzten.
Die Geräte werden häufig von Kindern und Jugendlichen als Spielgerät genutzt. Was jedoch viele gar nicht wissen, sie dürfen nur auf privatem Grund gefahren werden.
Eine Benutzung auf der Straße oder auf Gehwegen ist in Deutschland verboten, weil eine allgemeine Betriebserlaubnis fehlt. Da sie einen Elektromotor haben und in der Regel schneller als 6 Km/h fahren, müssten sie versichert werden (Versicherungskennzeichen) und der Nutzer eines Hoverboards muss einen Führerschein der Klasse B haben, der Nutzer eines Monowheel den der Klasse A.
Wer ein solches Gerät im öffentlichen Verkehrsraum nutzt, macht sich rechtlich strafbar, weil zumindest ein Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Wer keinen Führerschein hat, begeht eine weitere Straftat und wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Ob eine private Haftpflichtversicherung einen Schaden reguliert, der im Zusammenhang mit dem Fahren der Geräte im öffentlichen Straßenverkehr geschieht, darf bezweifelt werden.
Bei den beiden Fällen in Sarstedt haben die Eltern nichts von all diesen gesetzlichen Vorschriften gewusst. Vor diesem Hintergrund bittet die Polizei insbesondere Eltern, die bestehende Gesetzeslage zu beachten und den Nachwuchs zu sensibilisieren.
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