POL-HI: Zeugenaufruf
Hildesheim (ots)
(clk.) Die polizeilichen Ermittlungen wegen Unerlaubten Umganges mit Abfällen nach § 326 Strafgesetzbuch zur Aufkärung des Einleitens von Beton in die öffentliche Kanalisation aus dem Monat Februar dieses Jahres haben bislang zu keinem Erfolg geführt. Die Hildesheimer Polizei hofft durch einen, wenn auch späten, Zeugenaufruf einen Schritt weiterzukommen. Nach Auswertung der Prüfberichte liegt der Tatzeitraum zwischen Oktober 2014 ( letzte Kanalisationskontrolle ) und dem 11. Oktober 2016. An diesem Tage wurden über eine Länge von ca. 25 Metern verfestigte Betonbrocken in der Kanalisation der Windmühlenstraße an der Ecke zur Straße Am Kreuzfeld durch Mitarbeiter der SEHi (Stadtentwässerung Hildesheim) festgestellt. Zur Beseitigung und Instandsetzen des Kanalroheres wurde eine Spezialfirma beauftragt. Der Schaden wird von der SEHi heutzutage mit 50.000,-- EUR angegeben.
Die Ermittler der Hilsdesheimer Polizei gehen davon aus, das bislang Unbekannte im genannten Zeitraum damals noch frische Betonreste unerlaubter Weise in die Kanalisation eingeführt haben.
Es kann sich um Reste aus einem Betonmischerfahrzeug oder auch um Reste aus einem normalen Betonmischer handeln, der an mehreren Tagen im Nahbereich zum Einsatz bei irgendwelchen Bau- oder Maurerarbeiten gekommen ist.
Sollte es Zeugen geben, die sich an solche Arbeiten im Bereich Am Kreuzfeld / Windmühlenstraße / Hohenstaufenring erinnern können, werden diese gebeten, sich mit der Polizei Hildesheim unter Telefon 05121-939115 in Verbindung zu setzen.
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