POL-HI: Und wieder funktioniert der Telefontrick Falsche Polizeibeamte ergaunern 15.000 Euro bei 93-Jähriger Rentnerin
Hildesheim (ots)
(clk.) Immer wieder schaffen es raffinierte Betrüger, an die Barschaft älterer Mitbürger zu gelangen. So wieder am vergangenem Freitag, 15.09.2017, geschehen. Eine 93-Jährige Rentnerin, die im betreuten Wohnen in einem Seniorenheim in Hildesheim lebt, ist von einem Betrüger, der sich als Kriminalbeamter ausgab, um 15.000 Euro erleichtert worden.
Nachdem was die Polizei bislang zu Protokoll genommen hat, meldete sich gegen 11:45 Uhr eine bislang unbekannte männliche Person bei der 93-jährigen Geschädigten per Telefon. Der Anrufer gab sich als Kriminalbeamter aus. Am Telefonapparat der Geschädigten konnte später folgende Rufnummer des Anrufers, die vermutlich mittels Call ID Spoofing manipuliert wurde, festgestellt werden: 05063-9010. Hierbei handelt es sich um die offizielle Telefonnummer des Polizeikommissariats Bad Salzdetfurth. Im weiteren Gesprächsverlauf wurde der Geschädigten mitgeteilt, dass die Polizei einer kriminellen Bande auf die Schliche gekommen sei. Bei den durchgeführten Ermittlungen sei hierbei die Adresse und die Telefonnummer der Geschädigten gefunden worden. Die betagte Dame sei dann aufgefordert worden, 15.000 Euro von ihrem Konto abzuheben und das Geld mit nach Hause zu nehmen. Dieser Anweisung sei die Rentnerin nachgekommen. Mit einem Taxi habe sich die Geschädigte zu ihrem Geldinstitut hin und anschließend nach Hause zurückbringen lassen.
Nachdem die Rentnerin weitere Anrufe erhalten habe, sei sie schlussendlich aufgefordert worden, das Geld in ihrem Briefkasten zu deponieren. Die 93-Jährige folgte den Anweisungen und legte den gesamten Geldbetrag in ihren Briefkasten. Nach einiger Zeit hielt die Geschädigte nochmals Nachschau und stellt fest, dass sich das Bargeld nicht mehr im Briefkasten befand.
"Leider hat die betagte Geschädigte einige Erinnerungslücken, so dass das von ihr geschilderte Tatgeschehen nicht vollständig wiedergegeben werden kann" sagt Pressesprecher Claus Kubik. Fest steht aber, dass die 92-Jährige den genannten Bargeldbetrag von ihrem Geldinstitut abgeholt und mit nach Hause genommen hat.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass für polizeiliche Ermittlungen keinerlei Geldbeträge erhoben werden. "Schon gar nicht solch horrende Beträge um irgendwelche Ermittlungen voran zu bringen oder Täter zu überführen" sagt der Polizeisprecher. Bei den heutigen technischen Möglichleiten durch Call ID Spoofing ist es gut organisierten Betrügern möglich, eine behördliche Telefonnummer, wie zum Beispiel die einer Polizeidienststelle, vorzuspiegeln. Das heißt, man soll sich nicht auf die angezeigte Rufnummer verlassen. Ein gesundes Misstrauen ist jederzeit angebracht. Letztendlich lässt es sich durch eine Anfrage an die Polizei klären, was es mit geführten Ermittlungen auf sich hat. Vorsorglich kann man sich auch an eine Vertrauensperson wie zum Beispiel ein Familienmitglied wenden, um sich Rat einzuholen. Für diesen Sachverhalt ist anzunehmen, dass die 15.000 Euro verloren sein dürften.
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