POL-HI: Verkehrsunfall auf der A7 - zwei Beteiligte flüchtig
Hildesheim (ots)
Klein Förste. (bn) Am Freitag, 23.11.2018, gegen 16:22 Uhr, ereignete sich auf der Autobahn 7, Fahrtrichtung Hildesheim/Kassel in Höhe Klein Förste ein Verkehrsunfall, an dem drei Kraftfahrzeuge beteiligt gewesen sind und ein Schaden in Höhe von ca. 9000 Euro entstanden ist. Nach den Angaben eines Beteiligten befuhr ein 40-Tonner, vermutlich ein großer Sattelzug, den rechten von drei Fahrstreifen. Der bislang unbekannte Fahrer betätigte den linken Fahrtrichtungsanzeiger und wechselte nahezu zeitgleich auf den mittleren Fahrstreifen. Hier befand sich aber der Fahrer einer alten schwarzen A-Klasse. Um den Zusammenstoß mit dem Sattelzug zu verhindern, mußte der Fahrer der A-Klasse mit seinem Pkw nach links auf den Überholfahrstreifen ausweichen. Dort stieß er mit dem Pkw Ford eines 22-Jährigen aus der Wedemark seitlich zusammen, der mit ca. 140 km/h fuhr. Nach dem Zusammenstoß konnten die beiden Unfallbeteiligten auf dem rechtsseitigen Seitenstreifen auf der Autobahn anhalten. Der Sattelzug setzte seine Fahrt fort. Der 22-Jährige benachrichtigte die Polizei. Bei dem Versuch, mit dem Fahrer der A-Klasse zu sprechen, stellte der 22-Jährige deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Noch bevor die eingesetzten Beamten der Autobahnpolizei Hildesheim die Unfallstelle erreichten, stieg der männliche Fahrer der A-Klasse, ohne seinen Personalien dem 22-Jährigen angegeben zu haben, völlig unerwartet in seinen Pkw ein und fuhr langsam bei lebhaftem Verkehr vom Standstreifen in den fließenden Verkehr ein. Dabei behinderte er andere Autofahrer, so daß diese sogar Hupen mußten. Der 22-Jährige konnte sich das Kennzeichen der Mercedes A-Klasse merken. Eine sofortige Fahndung verlief ohne Erfolg. Eine Halterbefragung durch die örtliche Polizei in Hessen wurde veranlaßt. Das Ermittlungsergebnis steht aber noch aus. Hinweise zu dem ebenfalls flüchtigen Sattelzug liegen nicht vor. Wird der flüchtige Fahrer der A-Klasse im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen namentlich bekannt, muß dieser aufgrund der erheblichen Höhe des Fremdschadens, ca. 5000 Euro, mit einem längeren Führerscheinentzug und einer Geldstrafe rechnen, auch wenn sich die Alkoholbeeinflussung nicht mehr feststellen läßt. Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich bei der Polizei Hildesheim unter der Telefonnummer 05121/939-0 zu melden.
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