POL-HI: Lebensmittelkontrolle der Autobahnpolizei Hildesheim
Hildesheim (ots)
Hotteln. (bn). Am Donnerstag, 01.08.2019, gegen 08:43 Uhr, teilte ein Verkehrsteilnehmer der Polizei fernmündlich mit, daß ein weißer Kleintransporter mit Hildesheimer Kennzeichen auf der Autobahn 7 von Hannover nach Hildesheim fahre. Der Transporter sei so stark überladen, daß die Hinterreifen sehr breit und fast platt seien. Die eingesetzte Streife der Autobahnpolizei Hildesheim konnte den Transporter feststellen und auf dem Autobahnparkplatz An der Alpe in der Gemarkung Hotteln anhalten und kontrollieren. Anhand der vorgelegten Fahrzeugpapiere handelte es sich um einen Iveco Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500 kg. Die Zuladung betrug 1250 kg, von der aber noch der Kraftstoff und diverse Ausrüstungsgegenstände abgezogen werden müssen. Bei der Kontrolle der Ladefläche wurde dann sofort festgestellt, daß mit dem Kleintransporter frische Lebensmittel, u.a. Joghurt, Milch, Käse und frische unverpackte Geflügelkeulen ungekühlt transportiert worden waren. Der Kleintransporter war nicht isoliert und nicht mit einer Kühlung ausgestattet. Zur Kontrolle der frischen Lebensmittel wurde mit dem Veterinäramt des Landkreises Hildesheim fernmündlich Rücksprache gehalten. Die lebensmittelrechtliche Kontrolle wurde später durch zwei Mitarbeiter des Veterinäramtes im Hildesheimer Hafengebiet durchgeführt. Vor der Lebensmittelkontrolle war der Kleintransporter auf der geeichten Waage im Hafengebiet verwogen worden. Dabei wurde ein tatsächliches Gewicht von 4540 kg festgestellt. Dies entspricht einer Überladung von 1040 kg, entspricht 29,71 Prozent. Der Fahrzeugführer hatte demnach über 2 Tonnen Lebensmittel geladen. Bei der Kontrolle der Lebensmittel durch das Veterinäramt wurde festgestellt, daß das Geflügelfleisch gerade noch die vorgeschriebene Höchsttemperatur von 4 Grad Celsius hatte. Die Verwendung war noch zulässig. Jedoch hatte der frische Joghurt bereits 12 Grad Celsius uns mußte daher umgehend vernichtet werden, um eine Gefährdung der Verbraucher zu verhindern. Gegen den 59-jährigen Hildesheimer wurde eine Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund der großen und auch für alle sichtbaren Überladung eingeleitet. Aufgrund der vorsätzlichen Tatbegehung muß er mit einem Bußgeld von ca. 400 Euro rechnen. Die lebensmittelrechtlichen Verstöße werden durch das Veterinäramt Hildesheim geahndet.
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