POL-HI: Polizei Elze: Presssemittleilung von Samstag 08.05.2021 bis Sonntag 09.05.2021 Stand 16.00 Uhr
Hildesheim (ots)
(hau) -Verkehrsunfall mit einer schwerverletzten Radfahrerin in Wülfingen
Am 08.05.2021 gegen 11.45 Uhr befuhr ein 57 jähriger PKW Fahrer die Leinestraße in Wülfingen und beabsichtigte nach rechts auf die B3 in Richtung Hannover aufzufahren. Zeitgleich befuhr eine 68 jährige Pedelec Fahrerin den entlang der B3 führenden kombinierten Geh- und Radweg aus Hannover kommend in Fahrtrichtung Elze. Im Bereich der Leinestraße erfasste der PKW Fahrer, welcher bis zur Sichtlinie vorgerollt war, die querende Radfahrerin, welche durch die Berührung der Fahrzeuge zu Fall kam und sich dabei schwer verletzte. Ein RTW verbrachte die Radfahrerin in ein Hildesheimer Krankenhaus. Der Sachschaden an den Fahrzeugen wird mit ca 100 Euro beziffert.
-Ordnungswidrigkeit nach der neuen Verordnung der Samtgemeinde Leinebergland zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde
Am 24.03.2021 hat der Rat der Samtgemeinde Leinebergland die o.g. Verordnung erlassen. Eine Ordnungswidrigkeit aufgrund eines Verstoßes gegen diese neue Verordnung wurde durch die Elzer Polizei in der Nacht des 09.05.21 aufgenommen. Ein 18 jähriger Gronauer sowie ein 20 jähriger Elzer hielten sich gegen 02.30 Uhr auf der Leineinsel in Gronau auf, konsumierten Alkohol und hörten laute Musik mit einer Musikbox. Damit verstießen sie gegen das Aufenthalts-, Alkohol- und Musikverbot auf der Leineinsel in Gronau. Ein Platzverweis wurde an beide Personen erteilt. Die Verfolgung dieser Ordnungswidrigkeit obliegt der Samtgemeinde Leinebergland.
-Geschwindigkeitsverstöße auf der Bundesstraße 3
Am Sonntag, 09.05.2021, wurde im Zeitraum von 11.00 Uhr- 11.45 Uhr auf der B3 in Höhe des "Sorsumer Kreuzes" eine Geschwindigkeitsmessung in Fahrtrichtung Hannover durchgeführt. Augenscheinlich verleitete das schöne Wetter die Verkehrsteilnehmer dazu, es mit der Geschwindigkeit nicht so genau zu nehmen, so mussten in diesem kurzen Zeitraum 3 Verstöße geahndet werden. Die betroffenen Verkehrsteilnehmer missachteten die geltenden 70 km/h und waren mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs, Spitzenreiter dieser Geschwindigkeitsmessung waren vorwerfbare 107 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung musste aufgrund eines Einsatzes abgebrochen werden, ansonsten wäre es sicherlich (und auch leider) nicht bei diesen 3 Verstößen geblieben.
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