POL-HI: Pressesammelmeldung des Polizeikommissariates Elze
Hildesheim (ots)
(wol) Die Elzer Polizeibeamten stellten am Wochenende im Rahmen von mehreren Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mehrere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten fest.
So führten die Beamten am Freitagnachmittag eine Gurtkontrolle in den Ortslagen Eime und Gronau (Leine) durch. Hierbei wurden insgesamt zwei Verstöße festgestellt und geahndet.
Weiterhin führten die Elzer Polizisten am Samstagmorgen in Heinum eine Geschwindigkeitskontrolle durch, wobei insgesamt 13 Verstöße festgestellt und geahndet worden sind. Die höchste gemessene Geschwindigkeit, bei erlaubten 50 km/h, betrug 88 km/h. In diesem Fall hat der Betroffene neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot zu erwarten.
Am Samstagnachmittag gegen 14:45 Uhr fiel den Beamten aus Elze eine Fahrzeugkombination auf der Bethelner Landstraße in Gronau (Leine) auf. Hier schleppte ein 25-Jähriger Rhedener mit seinem PKW einen anderen nicht betriebsbereiten und nicht zugelassenen PKW eines 21-Jährigen Godenauers. Das Ergebnis der durchgeführten Kontrolle: Die Einleitung mehrerer Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen beide Personen. Unter anderem ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zusätzlich wurde die Weiterfahrt durch die Polizeibeamten untersagt.
Im Wohngebiet am Hanlah in Elze kontrollierten Polizisten am Samstag gegen 18:35 Uhr einen Schrottsammler, welcher mit seinem Transporter unterwegs war. Bei der Kontrolle konnte der rumänische Fahrzeugführer aus Salzgitter weder einen Gewerbenachweis erbringen, noch hatte er seinen Transporter ausreichend gekennzeichnet. In der Folge wurden gegen den 19-Jährigen zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 00:10 Uhr geriet ein Fahrradfahrer ins Visier der Elzer Beamten. Dieser befuhr den Radweg neben L490 von Gronau (Leine) in Richtung Brüggen in Schlangenlinien. Bei der anschließend durchgeführten Verkehrskontrolle konnte der Grund für das Schlangenlinienfahren schnell ermittelt werden. Denn ein freiwilliger Atemalkoholtest bei dem 24-Jährigen aus Brüggen ergab einen Wert von 1,27 Promille. Bevor der Radfahrer aus der Kontrolle entlassen wurde, folgte eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus Gronau (Leine) und die Untersagung der Weiterfahrt. Weiterhin wurde gegen den 24-Jährigen ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
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