POL-HI: Versammlungen im Stadtgebiet// Konsequentes Einschreiten der Polizei verhindert körperliche Übergriffe
Hildesheim (ots)
HILDESHEIM-(kri)-Am Samstag, den 23.10.2021, fanden im Hildesheimer Stadtgebiet drei Versammlungen unter den Leitthemen "Schutz und Rechte unserer Kinder", "Hildesheim bleibt bunt" sowie "Solidarisch gegen linke Hetze" statt. Die Polizei war mit hohem Kräfteansatz im Einsatz, um die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit den jeweiligen Versammlungsteilnehmenden zu gewährleisten.
An zwei Versammlungsorten, Bahnhofausgang Süd und Rasenfläche Zingel Ecke Hindenburgplatz, trafen sich die Teilnehmenden der Versammlung "Solidarisch gegen linke Hetze". Um kurz nach 12:00 Uhr startete die erste Versammlung am Bahnhofsausgang mit ca. 20 Teilnehmenden.
Zuvor wurde ein Pressevertreter beleidigt und körperlich bedrängt. Nach Ansprache des Geschädigten durch Polizeikräfte lehnte dieser eine Anzeigenaufnahme vorerst ab und wollte sich dafür an die Bundespolizei wenden. Dies ist dort bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt, sodass von Amtswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Fast zeitgleich mit der Versammlung am Bahnhofsausgang wurden die ersten Redebeiträge der Versammlung "Hildesheim bleibt bunt" auf dem Parkplatz Altes Dorf vor rund 100 Teilnehmenden gehalten. Nach der Auftaktkundgebung gingen nunmehr ca. 130 Teilnehmende in Richtung Hindenburgplatz. Die Anzahl der Personen stieg während des Aufzuges auf etwa 220 an. Im Bereich der Bahnunterführung Hannoversche Straße wurde aus dem Aufzug heraus Pyrotechnik gezündet.
Währenddessen beendete der Versammlungsleiter "Solidarisch gegen linke Hetze" die erste Versammlung am Bahnhof. Die Teilnehmenden zogen im weiteren Verlauf zu ihrem zweiten Versammlungsort.
Gegen 13:20 Uhr begann die Kundgebung der Versammlung "Hildesheim bleibt bunt" sowie die zweite Versammlung "Solidarisch gegen linke Hetze". Beide Versammlungen waren räumlich und durch Polizeikräfte getrennt.
Auch bei der Kundgebung am Hindenburgplatz kam es zur Zündung von Pyrotechnik. Außerdem gab es Auseinandersetzungen der Teilnehmenden beider Versammlungen, die ein polizeiliches Einschreiten erforderlich machten. Polizeikräfte mussten unmittelbaren Zwang gegen insgesamt 21 Personen anwenden, um gegenseitige körperliche Übergriffe zu vermeiden.
Beide Versammlungen wurden fast zeitgleich gegen 13:40 Uhr für beendet erklärt. Die ehemaligen Versammlungsteilnehmenden gingen meist in kleineren Gruppen in Richtung Innenstadt.
Die Auftaktkundgebung "Schutz und Rechte unserer Kinder" startete gegen 14:00 Uhr auf dem Bahnhofsplatz. Zu diesem Zeitpunkt hat sich bereits eine Gruppe von ca. 50 Personen im Bereich des Hauptbahnhofes versammelt, was eine weitere versammlungsrechtliche Lagebewertung erforderlich machte. Die Aufzugsstrecke von "Schutz und Rechte unserer Kinder" musste angepasst werden. Die ca. 30 Versammlungsteilnehmenden gingen gegen 14:45 Uhr in Richtung Jan-Pallach-Straße. Die Personengruppe, die Versammlungscharakter hatte, lief währenddessen parallel zur der Versammlung. Auf dem Rückweg zum Hauptbahnhof flog ein Regenschirm in Richtung der Versammlungsteilnehmenden "Schutz und Rechte unserer Kinder". Außerdem versuchten einzelne Personen den Aufzug zu stören, dieses wurde durch Polizeibeamte verhindert. Kurz nach 15:00 Uhr erklärte die Versammlungsleiterin die Versammlung "Schutz und Rechte unserer Kinder" für beendet.
Im Bereich des Bahnhofes kam es unterdessen zu einem Aufeinandertreffen von ehemaligen Versammlungsteilnehmenden "Solidarisch gegen linke Hetze" und Personen der Spontanversammlung. Auch hier mussten Polizeibeamte körperlichen Zwang gegen Personen der Spontanversammlung anwenden. Hierbei wurden die Kräfte beleidigt. Während der polizeilichen Maßnahmen versuchte ein Tatverdächtiger einer Beleidigung zu flüchten, konnte jedoch gestellt werden. Er wurde mit einfacher körperlichen Gewalt zu Boden gebracht, wobei er sich leicht am Knie verletzte. Zudem klagte er über Kreislaufprobleme, was die Anforderung eines Rettungsdienstes erforderlich machte. Er wurde zur Behandlung in ein Hildesheimer Krankenhaus verbracht.
Es waren insgesamt 97 Polizeikräfte der Bereitschaftspolizei Niedersachsen und der Polizeiinspektion Hildesheim eingesetzt. Die Beamten mussten in 90 Fällen einfache körperliche Gewalt zur Verhinderung beziehungsweise zur Verfolgung von Straftaten einsetzen, leiteten 9 Strafverfahren und 0 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
"Übergriffe auf Pressevertreter werden nicht toleriert. Die Presse- und Versammlungsfreiheit sind verfassungsrechtlich herausragende Grundrechte, die es zu schützen gilt," so Pressesprecherin Kristin Möller.
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