POL-HI: Polizeiinspektion Hildesheim erhöht sichtbare Präsenz auf Weihnachtsmärkten
Hildesheim (ots)
HILDESHEIM - LANDKREIS HILDESHEIM - (jpm) Am vergangenen Montag hat in Hildesheim der diesjährige Weihnachtsmarkt begonnen. Um eine größtmögliche Sicherheit für Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, erhöht die Polizeiinspektion Hildesheim deshalb ihre Präsenz auf Weihnachtsmärkten sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Hildesheim. Fußstreifen werden sichtbar unterwegs sein und als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und Betreiber der Marktstände zur Verfügung stehen.
Gleichzeitig möchte die Polizei auch in diesem Jahr wieder vor Taschendieben warnen, die das dichte Gedränge zwischen Glühwein- und Kunsthandwerkständen gerne für ihre Zwecke nutzen. Dabei agieren die Täter/-innen oftmals professionell und in Teams. Exemplarisch ist hier der sogenannte "Rempel-Trick": Die erste Person rempelt das potenzielle Opfer an, die nächste Person greift in die Jacken- oder Handtasche und nimmt die Beute an sich. Eine dritte Person verschwindet dann mit dem Diebesgut in der Menschenmenge.
Die Polizei rät, möglichst wenig Wertsachen mitzunehmen. Man sollte sich fragen, ob beispielsweise alle Dokumente, Kreditkarten oder ein hoher Geldbetrag mitgeführt werden müssen.
Tipps, wie sie sich vor Taschendiebstahl schützen können:
Tragen Sie z.B. Geldbörsen in verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.
Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche oder Einkaufskorb, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
Seien Sie aufmerksam und vorsichtig, wenn Sie durch fremde Personen abgelenkt werden und diese eine unangebrachte Nähe zu Ihnen herstellen.
Wenn es doch zu einem Diebstahl kommt, müssen Sie umgehend handeln: Ist Ihnen Ihre Zahlungskarte abhandengekommen, lassen Sie diese sofort sperren (Sperr-Notruf 116 116). Beachten Sie, dass Sie Ihre Karte(n) nur dann über den Notruf sperren lassen können, sofern sich Ihre Bank dem Notruf angeschlossen hat. Ansonsten wenden Sie sich direkt an Ihr Kreditinstitut.
Damit Ihre Debitkarte (z.B. girocard, früher ec-Karte) auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift und keine PIN benötigt wird, müssen Sie den Diebstahl der Polizei melden. Nur dort kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlasst werden. Erst dann wird die Karte beim Bezahlen in Geschäften auch im Lastschriftverfahren abgelehnt.
Wichtig: Zeigen Sie einen Diebstahl auch bei der Polizei an! Prüfen Sie sorgfältig Ihre Kontobewegungen und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen bei Ihrer Bank. Taschendiebinnen und -diebe wenden die verschiedensten Tricks an, um an ihre Beute zu kommen. Eine Aufstellung dieser Maschen finden Sie hier:
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/diebstahl/taschendiebstahl/
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