POL-HI: Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und des PK Elze:Zwei 20 jährige Gronauer erneut im Visier der Polizei/19 Jähriger aus Gronau verliert nach Verfolgungsfahrt die Fahrerlaubnis
Hildesheim (ots)
Bezugnehmend auf die Pressemeldung vom 25.11.2022,12:21 Uhr, des Polizeikommissariats Elze (Verkehrskontrolle nach Fahren ohne Fahrerlaubnis endet mit zwei verletzten Polizeibeamten in Gronau (Leine)), wurde das gleiche Fahrzeug am Freitag, den 25.11.20222 gegen 23:25 Uhr im besagten Gronauer Wohngebiet erneut einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hier konnten die beiden Beschuldigten zu den Vortaten angetroffen werden. Im Rahmen der dazu geführten Ermittlungen sollten auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hildesheim Beweismittel zu den Strafverfahren gesichert werden. Im weiteren Verlauf kam es zu Durchsuchungen von Fahrzeugen und einem Wohnhaus in Gronau. Die Beschuldigten verhielten sich auch in diesem Fall äußerst unkooperativ und aggressiv. So kam es während der Maßnahmen u.a. zu Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte, Bedrohungen und Beleidigungen. Verletzt wurden die eingesetzten Beamten diesmal nicht. Insgesamt war die Polizei mit fünf Funkstreifenwagen vor Ort. Während der Durchsuchungsmaßnahmen konnten Beweismittel beschlagnahmt werden. Zudem konnten durch sogenannte Zufallsfunde Waffen und Gegenstände, die einen Handel mit Betäubungsmitteln begründen, festgestellt und ebenfalls beschlagnahmt werden. Die entsprechenden Strafverfahren wurden eingeleitet und werden weiter durch das Polizeikommissariat Elze geführt. Einer der beiden 20-jährigen Beschuldigten musste aufgrund seines Verhaltens dem Gewahrsam der Polizeiinspektion Hildesheim zugeführt werden, weil er die Durchsuchungsmaßnahmen wiederholt störte. Im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt kam es später gegen 03:58 Uhr auf der Bundesstraße 1 bei Hildesheim schließlich noch zu einer Verfolgungsfahrt zwischen der Polizei und einem 19- jährigen Gronauer, der sich mit dem besagten Pkw der Marke Audi einer Verkehrskontrolle mittels deutlich überhöhter Geschwindigkeit entzog. Das Fahrzeug konnte kurze Zeit später jedoch in Gronau (Leine) gestoppt werden. Der Führerschein des 19-Jährigen wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hildesheim beschlagnahmt. Er muss sich nun in einem Strafverfahren wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten. Eventuelle Rückfragen sind ausschließlich an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim unter T. 05121-968546 zu richten.
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