POL-HI: Jugendlicher Rollerfahrer versucht zu fliehen
Hildesheim (ots)
HILDESHEIM - (jpm) Ein 16-jähriger Fahrer eines Motorrollers versuchte sich am späten Sonntagnachmittag (26.03.2023) im Stadtgebiet einer Verkehrskontrolle zu entziehen. Nachdem er angehalten wurde, stellte sich u.a. heraus, dass ihm die erforderliche Fahrerlaubnis fehlte.
Es war gegen 16:50 Uhr, als eine zivile Streifenbesatzung den Roller in der Steuerwalder Straße mit etwa 50 km/h stadtauswärts fahrend bemerkte. Nachdem der Fahrer in die Richthofenstraße eingebogen war, folgten ihm die Beamten und gaben ihm Haltezeichen. Der Fahrzeugführer drehte sich daraufhin mehrfach zu dem Streifenwagen um, hielt jedoch nicht an, sondern setzte seine Fahrt fort und bog nach links in die Boelckestraße ab. An der Ecke zur Fichtestraße brachte er seinen Roller zunächst zum Stillstand. Ein Beamter sprang aus dem Funkwagen und ergriff den Rollerfahrer am Oberkörper, worauf dieser sein Gefährt jedoch wieder beschleunigte, so dass ihn der Beamte kurz darauf loslassen musste, um sich nicht selbst zu gefährden. Der Rollerfahrer setzte seine Flucht indes zügig über die Fichtestraße fort und wurde im Bereich der Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Verlängerung der Pestalozzistraße aus den Augen verloren, wo ein Absperrpfosten dem Streifenwagen die Fahrt versperrte.
Im Rahmen einer Fahndung konnte der Roller nur wenige Minuten später durch eine andere Streifenbesatzung festgestellt werden, als er vom Linnenkamp in die Straße Am Mastberg abbog. Hier konnte der Fahrer angehalten und kontrolliert werden. Dabei stellte sich heraus, dass der 16-Jährige aus dem Landkreis Hildesheim lediglich im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist. Ein freiwilliger Atemalkoholtest verlief ergebnislos, jedoch ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Marihuana. Der junge Mann wurde zwecks Blutprobenentnahme mit zur Wache genommen. Sein Roller wurde sichergestellt. Nach Abschluss aller Maßnahmen wurde er in die Obhut seiner Eltern übergeben.
Die Polizei leitete mehrere Ermittlungsverfahren ein, u.a. wegen des Anfangsverdachts auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verdachts auf Fahren unter Drogeneinfluss.
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