POL-HI: Verdacht des Betruges
Hildesheim (ots)
SÖHLDE (erb). Nachdem sogenannte "reisende Handwerker" in 31185 Söhlde vor einigen Tagen handwerkliche Arbeiten durchgeführt haben, aber plötzlich von der Auftragsgeberin völlig außer Verhältnis stehende und von den vorherigen Absprachen abweichende Geldzahlungen forderten und sich hier der Verdacht des Betruges ergab, wurden sie am heutigen Tage durch Polizeikräfte gestoppt und zur Durchführung von Folgemaßnahmen einer Polizeidienststelle zugeführt.
Nach aktuellen Erkenntnissen erschienen am Montag, dem 01.05.2023, vier Männer bei einer 60-jährigen Söhlderin. Der Hauseigentümerin sind anschließend Arbeiten an ihrem Dach angeboten worden. Hierfür wurde zunächst ein Preis in Höhe von 600 EUR vereinbart. Nach Abschluss der Arbeiten forderten die vier Tatverdächtigen mit Wohnsitz in Braunschweig zunächst 10200 EUR von der Dame.
Da die Frau das Geld nicht bezahlen konnte, wurde vereinbart, dass die Männer sie am heutigen Tage, gegen 12:00 Uhr, erneut aufsuchen würden. Nachdem der Dame das Gesamtverhalten merkwürdig vorkam und dies der Polizei gemeldet worden war, wurden Kräfte des Einsatz- und Streifendienstes des Polizeikommissariats Bad Salzdetfurth sowie der Fahndungsgruppe der Polizeiinspektion Hildesheim nach Söhlde entsandt, um die beschuldigten Handwerker in Wohnortnähe der Söhlderin anzutreffen. Die vier Männer im Alter von 15 bis 40 Jahren konnten anschließend durch die Polizisten in ihrem Kleintransporter auf dem Weg zur Geschädigten angehalten und identifiziert werden. Sie wurden daraufhin zur Durchführung weiterer Maßnahmen festgehalten und zu einer Polizeidienststelle befördert. Hier sind sie unter anderem erkennungsdienstlich behandelt worden, ehe sie die Polizeiwache wieder verlassen konnten.
Aufgrund der Gesamtumstände besteht der Verdacht des versuchten, gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen die vier Braunschweiger. Die weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.
Die Polizei rät bei entsprechenden "Haustürgeschäften" zu Vorsicht. Insbesondere ist es ratsam, sich im Vorfeld einen Kostenvoranschlag oder einen Arbeitsauftrag/Vertrag aushändigen zu lassen. Lassen Sie sich bei Reisegewerbetreibenden entsprechende Ausweise sowie eine Reisegewerbekarte vorzeigen und schreiben Sie sich die Daten auf. Bei Unsicherheit sollten Sie keinerlei Zahlungen an Ort und Stelle leisten, sondern auf eine Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt bestehen. Nicht selten versuchen Kriminelle, überteuerte Leistungen in Rechnung zu stellen und ihre Opfer zu überrumpeln. Lassen Sie niemand Unbekanntes in Ihre Wohnung und erstatten Sie bei dem Verdacht von Betrugsstraftaten zeitnah Strafanzeige bei der Polizei.
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