POL-HI: Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Hildesheim (ots)
Sarstedt (boe.) Am 02.08.23 kontrollierten Polizeibeamte einen 18-Jährigen, der mit einem Mofaroller in der Holztorstraße unterwegs war. An dem Kleinkraftrad befindet sich ein grünes Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr und es kann kein gültiger Versicherungsnachweis erbracht werden. Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt eingeleitet. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass ein Versicherungskennzeichen nur für ein Jahr, vom 01.März bis Ende Februar des Folgejahres, gültig ist. Die Schriftfarbe für die Kennzeichen im Jahr 2023 ist schwarz. Die Vorschriften gelten ebenso für E-Scooter.
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