POL-HI: Versammlungsrechtliche Aktionen im Stadtgebiet Hildesheim
Hildesheim (ots)
HILDESHEIM - (jpm) Für den heutigen Samstag, 02.09.2023, wurde eine Versammlung mit Aufzug unter dem Motto "Frieden und Freiheit" im Zeitraum von 13:00 Uhr - 19:30 Uhr bei der Stadt Hildesheim als zuständige Versammlungsbehörde angezeigt.
Als Aufzugsroute wurde folgende Strecke bestätigt: Angoulemeplatz - Bernwardstraße - Almsstraße - Hoher Weg - Schuhstraße - Kardinal-Bertram-Straße - Marie-Wagenknecht-Straße - ZOB - Bahnhofsplatz - Bahnhofsallee - Osterstor - Einumer Straße - Moltkestraße - Roonstraße - Immengarten - Wörthstraße - Goschenstraße - Wollenweberstraße - Hindenburgplatz.
Durch die Polizeiinspektion Hildesheim wurde ein anlassbezogener Einsatz durchgeführt. Unterstützt wurden die Hildesheimer Einsatzkräfte von Beamtinnen und Beamten der Zentralen Polizeidirektion.
Die angezeigte Versammlung (V 1), an der etwa 170 Personen teilnahmen, begann planmäßig. Im Vorfeld erschienen auf dem Angoulemeplatz ca. 40 Menschen mit Transparenten und Fahnen, bei denen es sich nicht um Teilnehmende der angezeigten Versammlung handelte. Diese Gruppe wurde von der Polizei als eigenständige Versammlung (V 2) deklariert und erhielt eine beschränkende räumliche Verfügung, welcher die Personengruppe nachkam.
Der Aufzug startete um kurz vor 14:00 Uhr und erreichte den Hindenburgplatz gegen 16:10 Uhr, wo eine Abschlusskundgebung stattfand. Gegen 18:00 Uhr erklärte der Versammlungsleiter die Versammlung (V 1) für beendet. Bereits vorher hatten Abwanderungstendenzen eingesetzt.
Das polizeiliche Einsatzkonzept ging auf. Zu größeren Störungen kam es nicht. Es wurden lediglich wenige Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verzeichnet.
So wurde gegen einen Versammlungsteilnehmer (V 2) ein Strafverfahren nach dem Versammlungsgesetz eingeleitet, nachdem Einsatzkräfte ein Messer bei ihm aufgefunden haben.
Ferner wurde gegen eine Frau ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Niedersächsischen Pressegesetz eingeleitet, da sie Flugblätter verteilte, auf denen kein Impressum verzeichnet war.
Ein Teilnehmer der angezeigten Versammlung (V 1) verstieß gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz, weil er unbefugt eine Bundesfahne mit Bundesadler mitführte.
Darüber hinaus verstieß eine 20-köpfige Personengruppe gegen eine beschränkende Verfügung der Polizei, indem sie versuchte, die Aufzugstrecke im Bereich des Kreisels in der Einumer Straße zu blockieren. In diesem Zusammenhang wird die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Versammlungsgesetz geprüft.
Auf dem Hindenburgplatz kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einem Teilnehmer der Versammlung (V1) und einer weiteren Person. Einsatzkräfte beendeten die Feindseligkeiten und es wurden Strafverfahren wegen wechselseitiger Körperverletzung eingeleitet.
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