POL-HI: - Elze
Eime - Hohe Gefahren durch Softair-Waffen
Hildesheim (ots)
Das Polizeikommissariat Elze musste sich am Wochenende mit zwei Fällen befassen, bei denen sogenannte Softair-Waffen eingesetzt wurden.
Am 17.03.2006, gegen 22.50 Uhr, fuhr eine Fustw-Besatzung auf der Hauptstraße in Elze. Die Beamten konnten dann sehen, wie eine männliche Person von zwei anderen weglief und dabei eine Schußwaffe aus dem Hosenbund zog. In der Nähe befanden sich noch zwei unbeteiligte Zeugen. Die Beamten stiegen sofort aus und zogen ebenfalls ihre Dienstwaffen. Der 17-jährige Elzer musste die Waffe dann auf den Bürgersteig abgelegen - dananch wurden Handfessel angelegt. Nachdem die Gefahrensituation unter Kontrolle war, stellten die Bea. fest, dass es sich bei der vermeindlichen Schusswaffe um eine Softair-Pistole gehandelt hat. Der 17-jährige gab an, dass er mit der Waffe auf einen angebl. Täter schießen wollte, der ihm zuvor grundlos geschlagen hätte. Dieser Täter war aber nichzt zu sehen, vielmehr fühlen sich die unbeteiligten Zeugen bedroht. Dem durch das konsequente Einschreiten der Polizeibeamten sichtlich geschockte Elzer wurde er später bewusste, in welcher Gefahr er sich befunden hatte. Die auf ihn gerichteten Dienstwaffen wären im Erstfalle "scharfe" Waffen gewesen.
Am 19.03.2006 wurde dann angezeigt, dass bereits am 04.03.2006 ein 11-jähriger Junge aus Eime - auf einem Eimer Spielpaltz - mit einer Softair-Pistole auf seine 8-jährige Schwester und ein 11-jähriges Mädchen geschossen hatte. Die Kinder wurden an Hand und Kopf getroffen, erlitten Schmerzen - aber keine sichtbaren Wunden. Die getrenntlebende Mutter hat jetzt Anzeige gegen ihren Mann erstattet, da dieser zwischenzeitlich dem Jungen auch noch eine Softair-Waffe im Nachbau einer Maschinenpistole gekauft hatte.
Eine Verstoss gegen das Waffengesetz liegt vor, wenn die Geschossenergie über 0,5 Joule liegt (kann erst nach einer Untersuchung im LKA festgestellt werden) oder die Waffen echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen. Ansonsten unterliegen die Waffen nach europäischem Recht keiner Altersbeschränkung. Grds. sollte bei der Verwendung aber dicke Kleidung und eine Schutzbrille getragen werden.
Alle Waffen wurden sichergestellt. Auf dem angehängten Foto ist zum Vergelcih unten rechts eine Dienstwaffe der Polizei abgebildet. Die Verwechselung mit scharfen Schußwaffen ist offensichtlich.
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