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Polizeiinspektion Hildesheim

POL-HI: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hildesheim und der Polizeiinspektion Hildesheim

Hildesheim (ots)

HILDESHEIM  (clk.)  Die Hildesheimer Allgemeine
Zeitung ging in ihrer Samstagsausgabe vom 3. Februar 2007 im 
Lokalteil unter der Überschrift " Demo gegen Nazis angemeldet "  auf 
die für den 24.2.2007 in Hildesheim angemeldete  Veranstaltung von 
Rechtsextremisten ein. Hierin wurde der Sprecher des "Bündnisses 
gegen Rechts" mit den Worten zitiert: " Wir wollen die Route der 
Rechten blockieren ".  Diese Aussage wird zurzeit von der 
Staatsanwaltschaft Hildesheim auf einen  möglichen Anfangsverdacht 
hinsichtlich strafbaren Verhaltens geprüft.
" Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes durch das 
Grundgesetz geschütztes Rechtsgut " betonen Oberstaatsanwalt Bernd 
Seemann und der Hildesheimer Polizeichef Uwe Ippensen.
Die Ankündigung der Blockade einer nicht verbotenen Demonstration 
könne einen Verstoß nach § 21 des Versammlungsgesetzes darstellen.
Im Gesetz heißt es hierzu :
Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu 
verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu 
vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe 
Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren 
oder mit Geldstrafe bestraft.
Da die Staatsanwaltschaft und Polizei nach dem Legalitätsprinzip 
verpflichtet sind, strafbare Handlungen zu erforschen, bleibt auch 
kein Ermessensspielraum.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim
Pressestelle
Claus Kubik, Kriminaloberkommissar
Telefon: 05121/939104
Fax: 05121/939200
E-Mail: pressestelle@pi-hi.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/

Original-Content von: Polizeiinspektion Hildesheim, übermittelt durch news aktuell

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