POL-HI: Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Hausfriedensbruch
Hildesheim (ots)
Wätzum (bs) Am Freitagnachmittag befuhr ein 15-Jähriger aus Ummeln mit einem umgebauten Rasenmähertraktor die Wattekumstraße offensichtlich mit einer wesentlich höheren Geschwindigkeit als die für das Fahrzeug zulässigen 6 km/h. Obwohl das Fahrzeug dadurch sowohl versicherungspflichtig als auch führerscheinpflichtig geworden war, hatte der Jugendliche nicht die erforder-liche Fahrerlaubnis. Diese Fahrt wurde durch einen Zeugen beobachtet, der das Fahrzeug auf seinem Grundstück unterstellte, um so eine weitere Fahrt zu verhindern. Ein zugezogenes Grundstückstor hielt den 43-Jährigen Vater des Jungen nicht davon ab, kurze Zeit später mit seinem Sohn in Abwesenheit des Zeugen das Grundstück zu betreten und das Fahrzeug auf die Straße zu schieben. Dort stieg der Jugendliche auf den Traktor und fuhr unter den Augen seines Vaters anschließend weg. Der Traktor wurde durch die eingesetzten Beamten beschlagnahmt, nachdem der Erwachsene ihnen gegenüber erklärt hatte, dass sein Sohn weiter mit dem Fahrzeug fahren würde. Außerdem soll einen Gutachter die tatsächliche Ge-schwindigkeit des Fahrzeugs feststellen. Gegen den sehr uneinsichtigen Vater und seinen Sohn wurden entsprechende Anzeigen gefertigt.
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