Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Fahranfänger unter Alkoholeinfluß
Hameln (ots)
(Hameln) Seit dem 1. August 2007 gilt in Deutschland ein absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger. Das Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Zahl der alkoholbedingten Unfälle zu verringern, denn junge Kraftfahrer sind besonders häufig in Unfälle unter Alkoholeinfluss verwickelt.
Einsatzbeamte der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden stoppten am Sonntagmorgen, 2.9.2007, gegen 9 Uhr, auf dem Kastanienwall einen 19jährigen VW-Fahrer aus Kempen.
Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Fahranfänger seinen Polo unter dem Einfluß alkoholischer Getränke steuerte - 0,3 Promille ergab ein Atemalkoholtest.
"Das Alkoholverbot gilt für alle Fahrerinnen und Fahrer, die sich noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit befinden und für alle jungen Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres", erläutert der Verkehrssicherheitsexperte der Inspektion, Andreas Hinz.
Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden.
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