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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

POL-HOL: Polizei: "Keiner fuhr Schrittgeschwindigkeit"
Vorschriften sind offenbar nicht ausreichend bekannt

Hameln (ots)

Bei einer gezielten Polizeikontrolle an der
Bushaltestelle in der Holzmindener Sollingstraße zogen die Beamten 
ein erschreckendes Resümee. Keiner der vorbeikommenden Autofahrer 
hielt sich an die gesetzlich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit.
Mit groß angelegten Verkehrskontrollen will der Leiter des 
Polizeikommissariats Holzminden, Uwe Lange, die Sicherheit auf den 
Straßen im Landkreis erhöhen. Ein Teilbereich umfasst dabei auch das 
richtige Verhalten an Bushaltestellen, insbesondere im Nahbereich von
Schulen. In Zusammenarbeit mit der RBB wurde deshalb am Montag in der
Sollingstraße extra eine Kontrollstelle eingerichtet. Auf einem 
Display konnten die Autofahrer die eigene Geschwindigkeit ablesen. 
Alle angehaltenen Fahrzeugführer bekamen von den Polizisten eine 
schriftliche Information zum richtigen Verhalten an Bushaltestellen.
Wie wichtig dieser Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen der 
Straßenverkehrsordnung (StVO) war, zeigt die Bewertung des 
Kontrollergebnisses. Die Bestimmungen des § 20 (4) der StVO sind 
offenbar weitgehend unbekannt. Keiner der vorbeikommenden Autofahrer 
hatte seine Geschwindigkeit auf die maximal zulässigen 7 km/h - also 
auf Schrittgeschwindigkeit reduziert. Die Einhaltung der 
Schrittgeschwindigkeit ist sogar für beide Fahrtrichtungen 
vorgeschrieben, wenn ein Omnibus mit Warnblinklicht an einer 
Bushaltestelle hält. Ziel dieser Vorschrift ist es, eine Gefährdung 
von Fahrgästen auszuschließen. "Das höre ich zum ersten Mal", so die 
Reaktion vieler Autofahrer.
Doch es geht nicht nur um die richtige Geschwindigkeit. Wenn 
Busfahrer kurz vor dem Erreichen der Haltestelle Warnblinklicht 
einschalten und ihre Geschwindigkeit reduzieren, dürfen diese Busse 
nicht überholt werden. Anschließend darf an ihnen nur in einem 
solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von 
Fahrgästen ausgeschlossen ist. Linien- und Schulbussen ist auch das 
Abfahren von Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere 
Fahrzeuge warten.
"Ich hoffe, dass wir mit unseren Kontrollen diese Vorschrift 
wieder stärker in das Bewusstsein der Kraftfahrzeugführer rücken 
können", sagt Polizeichef Uwe Lange.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Pressestelle
Henning Stille
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 04
Fax: (0 55 31) 9 58-2 50
E-Mail: henning.stille@polizei.niedersachsen.de

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