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Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden

POL-HOL: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger
Polizei: "Führerschein nicht leichtfertig aufs Spiel setzen"

Hameln (ots)

Der leichtsinnige Umgang mit Alkohol wurde in der
Nacht zum Freitag einem jungen Kraftfahrer aus dem Landkreis 
Holzminden zum Verhängnis. Bei einer Verkehrskontrolle in der 
Eschershäuser Straße in Stadtoldendorf stellten die Polizisten 
Alkoholgeruch in der Atemluft des jungen Mannes fest. Ein 
durchgeführter Alkoholtest ergab einen geringen Promillewert. 
Trotzdem wird der 19-Jährige noch lange an diese Kontrolle denken.
Bei dem 19-jährigen Verkehrsteilnehmer handelt es sich um einen so
genannten Fahranfänger, der sich in der Probezeit befindet. Da für 
ihn ein absolutes Alkoholverbot gilt, wurde ihm sofort die 
Weiterfahrt untersagt. "Darüber hinaus wird er sich mit den nicht 
unerheblichen Folgen seines Handelns auseinandersetzen müssen", 
erläutert Hauptkommissar Rolf Lohmann von der Stadtoldendorfer 
Polizei.
Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger gibt es seit dem 1. 
August 2007. Fahranfänger ist jemand, der sich nach Erhalt des 
Führerscheins noch in der zweijährigen Probezeit befindet. Darüber 
hinaus gelten auch alle Führerscheininhaber, die noch nicht 21 Jahre 
alt sind, als Fahranfänger. Wird man alkoholisiert am Steuer 
erwischt, drohen ein Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkte in 
Flensburg.
Befindet man sich noch in der Probezeit, verlängert sich diese um 
zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Zudem wird ein Aufbauseminar, 
das etwa 200 Euro kostet, angeordnet.
"Fahrzeugführer, die unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen 
stehen, gehören nicht auf die Straße", bekräftigt Rolf Lohmann. 
Deshalb werden auch die Stadtoldendorfer Polizisten ihre Kontrollen 
weiterhin Tag für Tag durchführen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Hameln-Pyrmont/Holzminden
Pressestelle
Henning Stille
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 04
Fax: (0 55 31) 9 58-2 50
E-Mail: henning.stille@polizei.niedersachsen.de

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