Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HOL: Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger
Polizei: "Führerschein nicht leichtfertig aufs Spiel setzen"
Hameln (ots)
Der leichtsinnige Umgang mit Alkohol wurde in der Nacht zum Freitag einem jungen Kraftfahrer aus dem Landkreis Holzminden zum Verhängnis. Bei einer Verkehrskontrolle in der Eschershäuser Straße in Stadtoldendorf stellten die Polizisten Alkoholgeruch in der Atemluft des jungen Mannes fest. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen geringen Promillewert. Trotzdem wird der 19-Jährige noch lange an diese Kontrolle denken.
Bei dem 19-jährigen Verkehrsteilnehmer handelt es sich um einen so genannten Fahranfänger, der sich in der Probezeit befindet. Da für ihn ein absolutes Alkoholverbot gilt, wurde ihm sofort die Weiterfahrt untersagt. "Darüber hinaus wird er sich mit den nicht unerheblichen Folgen seines Handelns auseinandersetzen müssen", erläutert Hauptkommissar Rolf Lohmann von der Stadtoldendorfer Polizei.
Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger gibt es seit dem 1. August 2007. Fahranfänger ist jemand, der sich nach Erhalt des Führerscheins noch in der zweijährigen Probezeit befindet. Darüber hinaus gelten auch alle Führerscheininhaber, die noch nicht 21 Jahre alt sind, als Fahranfänger. Wird man alkoholisiert am Steuer erwischt, drohen ein Bußgeld von 125 Euro und zwei Punkte in Flensburg.
Befindet man sich noch in der Probezeit, verlängert sich diese um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Zudem wird ein Aufbauseminar, das etwa 200 Euro kostet, angeordnet.
"Fahrzeugführer, die unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stehen, gehören nicht auf die Straße", bekräftigt Rolf Lohmann. Deshalb werden auch die Stadtoldendorfer Polizisten ihre Kontrollen weiterhin Tag für Tag durchführen.
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