Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Polizei warnt vor Teppichbetrüger
Hameln (ots)
Presseinformation der Polizei
Bad Pyrmont Am Dienstag, den 18.11.2008, besuchte eine 83-jährige Seniorin den Friedhof im Stadtteil Holzhausen. Als sie den Friedhof verließ, um zur Bushaltestelle zu gehen, hielt neben ihr ein heller Kleinwagen und die Frau wurde von dem Fahrzeugführer angesprochen: "Sie sind doch Kundin meines Bruders in dem Teppichgeschäft in Bad Pyrmont." Der Mann setzte das Gespräch fort, indem er der Frau erklärte, dass sein Bruder das Teppichgeschäft jetzt schließen müsse und er ihr deshalb "als guter Kundin eine Brücke schenken wolle". Es gelang dem Täter schließlich, sein Opfer dazu zu bewegen, zu ihm in den Pkw zu steigen und sich von ihm in ihre Wohnung bringen zu lassen. In der Wohnung präsentierte der Mann mehrere Teppiche und jetzt war von einem Geschenk nicht mehr die Rede, sondern 2.000 Euro sollte die Brücke kosten, für die die Frau Interesse zeigte. Über den Preis ließ der "Teppichhändler" mit sich handeln, sein letztes Angebot waren nur noch 400 Euro, für die die Frau "das wertvolle Stück" kaufen konnte. Die resolute Seniorin ließ sich jedoch auf das Geschäft nicht ein, sondern behielt den "Teppichhändler" ständig im Auge und verwies ihn schließlich der Wohnung, so dass es zu einer Straftat nicht kommen konnte. Die Masche von betrügerischen Teppichhändlern, sich als Angehörige von örtlich ansässigen Teppichgeschäften auszugeben und dann minderwertige "maschinengewebte Teppiche" zu völlig überhöhten Preisen zu verkaufen, ist der Polizei hinreichend bekannt und immer wieder treten solche Händler auch in Bad Pyrmont auf. Die Polizei rät insbesondere älteren Menschen: "Wenn Sie von unbekannten Händlern auf der Straße oder an der Wohnungstür angesprochen werden, seien Sie sehr vorsichtig mit den angebotenen Waren, meist Teppiche, Lederjacken, Töpfe oder Bestecke und holen Sie vor dem Kauf zu Preis und Qualität fachlichen Rat ein. Lassen Sie grundsätzlich keine unbekannte Personen zu sich in die Wohnung." Durch einen Hinweis an die Polizei kann eine gewerberechtliche Überprüfung dieser Händler erfolgen.
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