Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
POL-HM: Presseinformation der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizei Hameln: Ermittlungserfolg bei Zahlungskartenkriminalität
Tatverdächtige in Untersuchungshaft
26 Geschädigte nach Skimmingfall
Hameln (ots)
(Hameln) Bereits in der Zeit von Freitag, 27.11.2009, bis Montag, 30.11.2009, gelang es einer mehrköpfigen Gruppe von Tatverdächtigen in einer Bank in der Innenstadt durch sogenanntes Skimming illegal Daten von Kredit- und Bankkarten auszuspähen.
Die illegal an der Zugangstür und am Geldautomaten ausgespähten Daten brachten die Tatverdächtigen nach den bisherigen Ermittlungen auf Kartenrohlinge auf und hoben dann Bargeld von fremden Konten an einem Geldautomaten in Italien ab.
Bis heute sind den Ermittlern 26 durch diese Skimming-Attacke geschädigte Kontoinhaber bekannt. Nach den bisherigen Ermittlungen der Polizei beläuft sich der Schaden bisher auf rund 22.000 Euro.
Staatsanwaltschaft und Polizei wurde dann bekannt, dass dieselbe Tätergruppe auch in Nordrhein-Westfalen aktiv war und dort 3 Personen bei einem weiteren Skimmingversuch festgenommen wurden.
Ein vierter Tatverdächtiger (23) wurde nach einer Zollkontrolle bei seiner Einreise aus Italien nach Deutschland in Offenburg festgenommen. Bei diesem Mann, der nach den bisherigen Ermittlungen auch als Hauptverdächtiger der Hamelner Skimmingfälle gilt, wurde skimmingtypisches Equipment aufgefunden, was letztlich zu der Festnahme und einer anschließenden Untersuchungshaft in Offenburg führte.
Das Präventionsteam der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden gibt folgende TIPPS, um sich vor Skimming zu schützen:
1. Kunden sollten an einem montierten Türöffner schauen, ob sich dieser nicht durch einfaches Abziehen entfernen lässt. Ein Kartenleser am Eingang einer Bank verfügt niemals über ein Tastaturfeld. Er hat immer nur die Funktion des Türöffners und wird derzeit über eine Magnetspurkarte geöffnet (Kredit- oder Girokarte). Er soll in seiner Funktion lediglich ungebetene Gäste aus dem Foyer fernhalten. Ein Tastaturfeld am Eingang muss ein echtes K.O.-Kriterium für Kunden sein und diese davon abhalten, ihre Karte dort durch Einstecken zu benutzen.
2. Der Kunde sollte sich am GAA vergewissern, dass zunächst einmal um ihn herum genügend Abstand zu umstehenden Personen besteht. Notfalls muss dieser eingefordert oder auf den Gebrauch eines Terminals, an dem eine PIN einzugeben ist, verzichtet werden. Der GAA sollt genau in Augenschein genommen werden, ob Einzugsschacht beziehungsweise die Tastatur lose sind oder andere Auffälligkeiten erkennen lassen.
3. Die Eingabe der PIN sollte immer verdeckt erfolgen, ein entsprechendes Ausspähen durch Täter immer und überall erwartet werden. Daher ist die Hand oder eine andere Möglichkeiten zur Abdeckung zu nutzen, wenn man die PIN eintippt. Durch den Kunden kann auch so getan werden, als ob er Tasten betätigt, aber eben nicht mit dem eigentlich nötigen Druck. Man tippt fein über die verschiedenen Tasten ohne diese tatsächlich zu bedienen und fängt dann zwischendurch an, eine nach der anderen der korrekten Ziffern zu pressen. So wird es den Tätern bei einer unterstellten Aufzeichnung sehr erschwert, die PIN festzustellen.
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